Das Lichtraumprofil ist so festgelegt:
Bewegte, für Fahrgäste bestimmte Teile, insbesondere ausschwingende Fahr-gastsitze, müssen von anderen festen oder bewegten Teilen des Fahrgeschäf-tes so weit entfernt sein, dass die Fahr-gäste nicht gefährdet sind.
Bei bewegten Teilen und festgelegten Bahnen sind folgende Abstände - von der seitlichen Sitzbegrenzung gemessen - erforderlich, sofern nicht Schutzvorrich-tungen angebracht sind:
- 0,50 m bei einer Geschwindigkeits-differenz von bis zu 20 m/s,
- 0,70 m bei einer Geschwindigkeits-differenz von über 20 m/s. (20m/s = 72km/h)
Oberhalb des Fahrzeugbodens muss ein freier Raum von mindestens 2 m Höhe vorhanden sein. Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder durch Art und Be-triebsweise des Fahrgeschäftes am Auf-stehen gehindert, so genügt eine Min-desthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m. Die Höhe ist vom Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil). Bei Verwendung von Schutzkörben kann eine geringere Höhe gestattet werden.
Ihr konnt mit einem Maßband ja gerne mal schauen wie problemlos man diese Abstände mit ausgestrecken Armen erreichen kann bei entsprechender Körpergröße
Nicht ohne Grund ist da ausstrecken der Arme seitlich und nach oben in der Regel untersagt.
Alles was die Hersteller hier oben drauf setzen ist optional.
Sicher hilft es am Besten, wenn du in den Parks, wo du solche Fahrten machen möchtest, nachfragst. Die Parkleitung sollte über die Sicherheitstoleranzen Bescheid wissen und dir Auskunft geben können. Hier im Forum kann man nur spekulieren.
Ich würde mal behaupten gerade das kann man sich sparen. Was erwartet man denn hier für eine Antwort?
Ja bitte fahren Sie die Attraktion mit über 2m obwohl der TÜV die Attraktion nur bis 1,95m freigibt, weil wir auf das LRP 20cm draufschlagen?
Bei Attraktionen, wo keine Höchstgröße festgelegt ist hat das der TÜV nicht ohne Grund gemacht.