Ralf61
CF Guru
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Gut finde ich das auch nicht, aber man kann wohl leider nicht viel daran ändern, höchstens die Horror Nights, auf Grund des Verbots Speisen und Getränke, nicht mehr zu besuchen.
Nur, wenn ich nicht mit dem Auto angereist wäre, hätte ich ein ganz großes Problem bekommen. Ich hätte meine ganze Verpflegung für die Rückfahrt wegwerfen müssen und ohne etwas zu Essen und zu trinken zu haben, so mehrere Stunden in der Bahn verbringen müssen, oder eben nicht die Horror Nights besuchen können. Da hätte ich "eben" den Eintrittspreis umsonst bezahlt, da Tickets grundsätzlich nicht erstattet werden. Dieses wäre wohl erheblich günstiger gewesen, als wenn ich mir auf der Rückfahrt, die in der Nacht auch mal 9 oder 10 Stunden dauern kann, im IC und ICE etwas zu Essen und Trinken gekauft hätte. Ob dieses aber überhaupt möglich gewesen wäre, ist eine andere Frage, da es in vielen Nachtzügen dazu oft gar keine Möglichkeit gibt.
Da hätte ich mich wahrscheinlich "etwas" aufgeregt, da es beim buchen meines Horror Night Tickets noch keinen "Hinweis" darauf gab, dass das nicht mehr erlaubt ist. Ich bin doch wohl nicht dazu verpflichtet, kurz vor Beginn der Horror Nights noch mal auf die Seite der Ticket Buchungen zu gehen, um nachzusehen ob der Europa Park irgend welche "Einlass Bedingungen" geändert hat. Auch weiß ich nicht, ob dieses überhaupt zulässig ist, da ich und viele andere Besucher die Tickets unter ganz anderen "Bedingungen" gekauft hatten und der Europa Park diese "einseitig" geändert hatte. Da hätte man mindesten die Käufer, die ihre Tickets vor Änderung der "Bedingungen" gekauft hatten, darüber informieren müssen und die Möglichkeit anbieten, die Tickets wieder zurück zu geben und den Kaufpreis zu erstatten, wenn sie damit nicht einverstanden sind.
Ob dieses jetzt erlaubt ist oder nicht, darüber sollen sich dann am besten Leute auslassen, die die entsprechenden Gesetze besser kennen.
Nur, wenn ich nicht mit dem Auto angereist wäre, hätte ich ein ganz großes Problem bekommen. Ich hätte meine ganze Verpflegung für die Rückfahrt wegwerfen müssen und ohne etwas zu Essen und zu trinken zu haben, so mehrere Stunden in der Bahn verbringen müssen, oder eben nicht die Horror Nights besuchen können. Da hätte ich "eben" den Eintrittspreis umsonst bezahlt, da Tickets grundsätzlich nicht erstattet werden. Dieses wäre wohl erheblich günstiger gewesen, als wenn ich mir auf der Rückfahrt, die in der Nacht auch mal 9 oder 10 Stunden dauern kann, im IC und ICE etwas zu Essen und Trinken gekauft hätte. Ob dieses aber überhaupt möglich gewesen wäre, ist eine andere Frage, da es in vielen Nachtzügen dazu oft gar keine Möglichkeit gibt.
Da hätte ich mich wahrscheinlich "etwas" aufgeregt, da es beim buchen meines Horror Night Tickets noch keinen "Hinweis" darauf gab, dass das nicht mehr erlaubt ist. Ich bin doch wohl nicht dazu verpflichtet, kurz vor Beginn der Horror Nights noch mal auf die Seite der Ticket Buchungen zu gehen, um nachzusehen ob der Europa Park irgend welche "Einlass Bedingungen" geändert hat. Auch weiß ich nicht, ob dieses überhaupt zulässig ist, da ich und viele andere Besucher die Tickets unter ganz anderen "Bedingungen" gekauft hatten und der Europa Park diese "einseitig" geändert hatte. Da hätte man mindesten die Käufer, die ihre Tickets vor Änderung der "Bedingungen" gekauft hatten, darüber informieren müssen und die Möglichkeit anbieten, die Tickets wieder zurück zu geben und den Kaufpreis zu erstatten, wenn sie damit nicht einverstanden sind.
Ob dieses jetzt erlaubt ist oder nicht, darüber sollen sich dann am besten Leute auslassen, die die entsprechenden Gesetze besser kennen.