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Ob man jetzt ein Fan von fließband Stationen ist, ist die andere Sache, aber machbar ist es... Ich werfe mal als weiteren Vertreter "Rip, Ride, Rockit" in den Raum..
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Ich halte das eher für eine Frage der Sicherheit. Bei langsamen Rides kann man das machen, aber bei einer Achterbahn wie F.L.Y sorgt denn so ein Fließband doch für Hektik. Vor allen Dingen, wenn es mit dem Gurt irgendwie nicht sofort klappen sollte. Selbst dann wenn das Fließband nur langsam fährt. Also ich wäre da eher für die übliche Art des Einsteigens bei Achterbahnen.
Ich denke nach wie vor aufgrund der Artworks und des Namens, dass FLY als Transportmittel in Rookburgh dargestellt wird. Daher gäbe es keinen Grund, die Schienen zu verstecken, sie gehören einfach dazu.
Im Widerspruch aus der von dir verlinkten Quelle findet man betreffend des Original-Antrags
„Representative 67652 KLOCKE UND LINKENS“ als Vertreter.
Eine kurze Recherche beim DPMA ergibt, dass diese auch die Marke „Phantasialand“ vertreten.
Demnach würde ich sagen, das passt.
edit:Roff war schneller
Das Zeichen, das Sie angemeldet haben, ist gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b
und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV von der Eintragung ausgeschlossen, weil es
bestimmte Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen, für die Schutz beantragt
wird, beschreibt, und weil es ferner keine Unterscheidungskraft hat.
User: Schlussbremse @ Phantafriends.de schrieb:Im Kern zusammengefasst: Abgelehnt, weil man nach Auslegung der Behörde im Grunde versucht, sich eine Wortmarke auf den allgemeinen englischsprachigen Begriff des Fliegens einzutragen.
Auszug aus der Begründung:
Die angemeldete Marke besteht aus dem englischen Ausdruck „F.L.Y.“. Die Tatsache dass zwischen den Buchstaben einen Punkt gibt, ist nicht ausreichend um dem Zeichen Unterscheidungskraft zu verleihen. Typografische Symbole wie Punkt, Komma, Semikolon, Anführungszeichen oder Ausrufezeichen werden von der Öffentlichkeit nicht als herkunftskennzeichnend wahrgenommen. Verbraucher nehmen sie als ein Zeichen wahr, das ihre Aufmerksamkeit erregen soll, jedoch nicht als ein Zeichen, das auf die betriebliche Herkunft hinweist. Diese getrennte Schreibweise der Buchstaben “F.L.Y.“ ändert auch nicht den beschreibenden Charakter des Zeichens, da sie die Bedeutung des Wortes nicht ändert; es ist auch keine gewisse geistige Anstrengung seitens des Verbrauchers erforderlich, um eine sofortige und unmittelbare Verbindung mit dem Begriff herzustellen, auf den sie sich beziehen sollen.
Der Begriff “Fly” bedeutet: „Transport in an aircraft; Move or be hurled quickly through the air; move through the air using wings“. (Informationen aus Oxford Online Wörterbuch, abgerufen am 15/11/2018 unter https://en.oxforddictionaries.com/definition/fly ).
(...)
Da das Zeichen eine klare beschreibende Bedeutung hat, hat es keine Unterscheidungskraft und kann daher gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV nicht eingetragen werden, da es nicht in der Lage ist, die Hauptfunktion einer Marke zu erfüllen, die darin besteht, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen seiner Wettbewerber zu unterscheiden.