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2018: Neuheiten (SBF Visa) und Veränderungen @ Freizeit-Land Geiselwind

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Stimmt es, dass es sich bei der neuen Frisbee 2019 um die Space Party von Gugel handelt? Wenn ja, sprach man nicht von einer komplett neuen Anlage?
 

patti

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Ja handelt es sich, man sprach aber nie von einer neuen Anlage, wird lediglich grundauf saniert ;-)
 

KaLLi

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[FONT=&quot]Im [/FONT][FONT=&quot]Grabstein-Prozess[/FONT][FONT=&quot] gegen den [/FONT][FONT=&quot]Betreiber[/FONT][FONT=&quot] des [/FONT][FONT=&quot]Freizeitparkes Geiselwind[/FONT][FONT=&quot] ist das Urteil verkündet worden: Der Besitzer wurde vom [/FONT][FONT=&quot]Amtsgericht Kitzingen[/FONT][FONT=&quot] verwarnt und soll zudem eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen.[/FONT]

zum Glück relativ glimpflich ausgegangen.

Quelle: InFranken
 

patti

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Auch bei meinem heutigen Tag gab es wieder neues zu entdecken ��, das Elfen Schloss hat eine neue Fassade bekommen und an der Verwaltung und Eismanufaktur werden aktuell weitere Dekoelemente verbaut.

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Volker

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Die Grabsteingeschichte nimmt kein Ende:

Würzburg (dpa/lby) - Der Streit um echte Grabsteine in einem

Freizeitpark in Unterfranken geht vor Gericht in eine zweite Runde.

Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. «Wir

sind nicht zufrieden. Wir streben eine höhere Strafe an», sagte ein

Sprecher am Dienstag in Würzburg. Zuerst hatte die «Main-Post»

berichtet.

*

Der Besitzer des Freizeitparkes war vor fast einem Monat vom Richter

des Amtsgerichtes in Kitzingen verwarnt worden und musste eine

Geldbuße von 1200 Euro zahlen. Zudem wurde eine Geldstrafe auf

Bewährung angeordnet. Die muss der 34-Jährige nur zahlen, falls er

wieder echte Grabsteine ohne Zustimmung der Angehörigen aufstellt.

«Das ist uns zu wenig», so der Sprecher der Staatsanwaltschaft

weiter. Das Landgericht Würzburg muss nun einen Termin für eine

erneute Hauptverhandlung bestimmen.

*

Der Stein des Anstoßes war im Sommer 2017 von einer 13-Jährigen vor

dem Horrorhauses des Freizeitparkes entdeckt worden. Sie fand im

Vorgarten des Geisterhauses den echten Grabstein ihres 1996

gestorbenen Großvaters - samt aller Inschriften. Die Witwe erstattete

Anzeige, der Betreiber des Parks musste sich vor Gericht wegen der

Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verantworten. Er hatte die

ausrangierten Steine zuvor bei einem Steinmetz abholen lassen und

vergessen, die Inschriften zu entfernen.


Quelle: dpa-Meldung, 06.11., 10.04 Uhr
 
G

Gast

Guest
Meinem persönlichen Rechtsempfinden nach trägt der Steinmetz die Hauptschuld.
Laut bereits verlinktem Zeitungsartikel hat dieser die Grabsteine dem Park verkauft, nachdem er mit der Entsorgung beauftragt wurde.

Da ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Steinmetz und Parkbetreiber besteht kann man annehmen, dass der Parkbetreiber wußte, dass es sich um echte Grabsteine handelt. Zu beweisen ist es aber vermutlich nicht, daher sehe ich beim Steinmetz grobe Fahrlässigkeit, beim Parkbetreiber einfache Fahrlässigkeit. Vorsätzlich jemanden verunglimpfen wollte da sicherlich niemand, sondern vermutlich einfach mit günstigen Mitteln Thematisierungsobjekte schaffen und man ist davon ausgegangen: "wird schon keiner merken". Clever ist das sicher nicht, dann echte Grabsteine zu verwenden, aber wenn man vor Gericht Recht bekommt und 1200 Euro sowie eine Entschuldigung vom Park bekommt, sollte man es auch mal gut sein lassen können. Wir sind nicht in Amerika, wo man nach solchen Fällen ein neues Haus kaufen kann und das ist auch gut so. Der Steinmetz wird sicherlich auch noch eine Strafe bekommen. Ich kann schon nachvollziehen, dass so etwas jemanden trifft, wer möchte so etwas schon erleben? Aber ein (soweit ich das von außen beurteilen kann angemesser) Schuldspruch, der einem in der Sache Recht gibt und eine Entschädigung von 1200 Euro sollte in meinen Augen ok sein, wenn es einem um's Prinzip geht und nicht um's Geld oder darum, einen Rachefeldzug zu durchzuführen. Vom Steinmetz wird es am Ende sicherlich auch noch zumindest die Entsorgungsgebühren zurück geben.
 

Volker

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@warlock, sorry fürs Klugscheißein, aber so ganz stimmen Deine Aussagen nicht:

Bei dem in der Meldung beschriebenen Verfahren handelt es sich um das Strafverfahren, nicht um einen Zivilrechtsstreit, in dem man z.B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz einklagen kann. Deswegen handelt auch der Staatsanwalt und keine Privatpersonen.

Folglich geht es hier auch nicht um eine Entschädigung an die Hinterbliebenen, sondern um 1.200 Euro Geldbuße, die an die Staatskasse, hier also den Freistaat Bayern, zu zahlen wäre.

Im Ergebnis gebe ich Dir aber völlig Recht: das erstinstanzliche Urteil entsprach doch voll und ganz dem strafrechtlich relevanten Unrecht. Da muss der Staat nicht noch weitere Ressourcen wie Staatsanwälte und die Berufungsinstanz einsetzen und Geld verschwenden.
 
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