Meinem persönlichen Rechtsempfinden nach trägt der Steinmetz die Hauptschuld.
Laut bereits verlinktem Zeitungsartikel hat dieser die Grabsteine dem Park verkauft, nachdem er mit der Entsorgung beauftragt wurde.
Da ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Steinmetz und Parkbetreiber besteht kann man annehmen, dass der Parkbetreiber wußte, dass es sich um echte Grabsteine handelt. Zu beweisen ist es aber vermutlich nicht, daher sehe ich beim Steinmetz grobe Fahrlässigkeit, beim Parkbetreiber einfache Fahrlässigkeit. Vorsätzlich jemanden verunglimpfen wollte da sicherlich niemand, sondern vermutlich einfach mit günstigen Mitteln Thematisierungsobjekte schaffen und man ist davon ausgegangen: "wird schon keiner merken". Clever ist das sicher nicht, dann echte Grabsteine zu verwenden, aber wenn man vor Gericht Recht bekommt und 1200 Euro sowie eine Entschuldigung vom Park bekommt, sollte man es auch mal gut sein lassen können. Wir sind nicht in Amerika, wo man nach solchen Fällen ein neues Haus kaufen kann und das ist auch gut so. Der Steinmetz wird sicherlich auch noch eine Strafe bekommen. Ich kann schon nachvollziehen, dass so etwas jemanden trifft, wer möchte so etwas schon erleben? Aber ein (soweit ich das von außen beurteilen kann angemesser) Schuldspruch, der einem in der Sache Recht gibt und eine Entschädigung von 1200 Euro sollte in meinen Augen ok sein, wenn es einem um's Prinzip geht und nicht um's Geld oder darum, einen Rachefeldzug zu durchzuführen. Vom Steinmetz wird es am Ende sicherlich auch noch zumindest die Entsorgungsgebühren zurück geben.