- Mitglied seit
- 2017
- Beiträge
- 1.052
Bitte nicht falsch verstehen, ich finde Testen Abstand und Maske vollkommen gerechtfertigt. Allerdings wenn der ASB 18€ für einen Test verlangt weil jemand aus Hamburg, Bremen oder anderen Bundeland anreist. Ist das ganz klar ein Verfassungsverstoß gegen den Artikel §3 Absatz 3 "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Wenn Du schon die ganz große Keule des Grundgesetzes schwingst, solltest Du auch erwähnen, dass der von Dir zitierte Gleichheitsgrundsatz unmittelbar nur die Legislative, die Judikative und die Exekutive bindet. Der ASB gehört unzweifelhaft zu keiner davon, er ist als eingetragener Verein zivilrechtlich nach BGB strukturiert. Insoweit ist das von Dir Erwähnte selbstverständlich schon aus diesem Grund kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.