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2016 Neuheit: Derren Brown's Ghost Train (Darkride) @ Thorpe Park - UK

doCoaster

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Plant einer der englischen Merlin Parks eine große Neuheit, so kam dies meist schon recht früh ans Licht. Grund dafür ist, dass die Bebauungspläne veröffentlicht werden müssen, bevor sie genehmigt werden können.

So ist es auch dieses mal wieder im Thorpe Park nahe London:

Für 2016 wurden die Baupläne eines neuen großen Gebäudes mitten im Park eingereicht. Die Halle wird eine Fläche von etwa 2500 m² einnehmen und befindet sich auf dem Gelände, auf dem aktuell noch eine Arena Platz findet, welche aber schon länger nicht mehr genutzt wird (noch zu sehen auf der ersten Zeichnung). Auch das bestehende Karussel scheint dafür weichen zu müssen.

Die Baupläne verraten nur das ungefähre Äußere des Gebäudes. Über die Attraktion im inneren sind keine Informationen bekannt. Als sicher kann allerdings angesehen werden, dass es sich hierbei um einen Darkride handeln wird. Für einen Indoor Coaster bietet die Halle nicht ausreichend Platz und für eine Attraktion a la Nemesis Sub Terra ist sie wiederum zu groß. Über das tatsächliche Ride System kann aber aktuell nur spekuliert werden.

Thematisch wird der Thrope Park seiner Linie treu bleiben. Ein altes verdrecktes Lagerhaus wird somit den Schauplatz für das bieten, was im Innern stattfinden wird, womit sich die Attraktion wohl irgendwo zwischen Swarm und SAW-The Ride einordnen wird.

Folgende Baupläne wurden veröffentlicht:

tplocation.jpg


tpelevations.jpg


tpplanentrance.jpg

Quelle

Hier noch einmal der Standort auf Google Maps:


maptp.JPG
 

Mario M.

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Der im ersten Beitrag zu sehende Bauantrag wurde weiter ausgearbeitet und zur erneuten Genehmigung eingereicht. Das Projekt läuft nun unter dem Projektnamen WC16 (falls ihr euch erinnert: The Swarm lief anfangs unter LC12).

Der Detailplan eines 8 m hohen Turmes wurde dem Gesamtplan hinzugefügt:
5.jpg


Gesamtplan inkl. Turm:
1.jpg


Sonstige Übersichtspläne:
2.jpg
3.jpg
4.jpg


Link zu den Bauplänen (unten dann auf Documents)

Mal sehen was sie sich da haben einfallen lassen...:rolleyes:
 

Mario M.

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WC16 steht übrigens für Whitechapel (weiße Kapelle). Keine Ahnung was sie damit andeuten wollen...

Dieses Bild zeigt die Aufteilung des Gebäudes von Innen:
2016revisedpredictedqueue.jpg


Die Pfeile und Beschriftungen sind von einer Fanseite (sieht sehr plausibel aus). :)

Mal schauen wann die Bauarbeiten beginnen. Der Bauzaun steht jedenfalls schon und wurde auch schon mit Bannern versehen. Außerdem wird die Fläche momentan geräumt...
2016apr15construction1.jpg
2016apr15construction4.jpg
2016apr15construction2.jpg
2016apr15construction3.jpg
2016apr15construction7.jpg


Quelle
 

celo

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Was mir spontan dazu einfällt ist, dass das der Londoner Stadtteil ist in dem Jack the Ripper gewütet hat. Wäre sicherlich auch ein interessantes Thema für einen möglichen Darkride.

LG Daniel

Genau daran habe ich auch gedacht, sowie an die gleichnamige britische Kriminalserie, die in eben diesem Stadtteil spielte und in deren erster Staffel es passenderweise um einen Nachahmungstäter Jack the Rippers ging.

Vielleicht eine dauerhafte Maze? Obwohl, da gibt es ja jetzt schon das Dschungel-Gedöns.
 

Peer

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Plant einer der englischen Merlin Parks eine große Neuheit, so kam dies meist schon recht früh ans Licht. Grund dafür ist, dass die Bebauungspläne veröffentlicht werden müssen, bevor sie genehmigt werden können.

So ist das doch auch in Deutschland und vermutlich auch in vielen anderen Staaten.

Zum Projekt selbst:
Als Darkride-Fan freue ich mich da natürlich riesig. Wenn das der Stadtteil Jack the rippers ist, könnte ich mir da gut einen Horror-Darkride vorstellen. Vielleicht sogar so ein Projektions-Multimotion-Darkride a la Spiderman, DarKastle, etc.
 

Erestor

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Doch die Bebauungspläne werden(müssen?) öffentlich gemacht werden, allerdings wird das in vielen Städten nicht Online getan, sondern diese werden z.B. im Rathaus/Stadtbauamt öffentlich ausgelegt, zusätzlich wird in der Regel auf der Stadtverordnetenversammlung(oder ähnlichem) auch nochmal die möglichkeit gegeben sich die Pläne anzuschauen und evtl. änderungen herbeizuführen.
Betroffene werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auch gesondert angefragt, meist frühzeitig, damit man alles schnell unterbringen kann.
 

Peer

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Ja, die müssen auch in Deutschland öffentlich gemacht werden. Und es gibt da sogar Vorschriften wie lange das sein muss und da ist auch interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.

Es gibt aber Unterschiede wie das öffentlich zu machen ist. Man kann das einfach (z.B. im Rathaus, der Stadtverwaltung, o.ä.) auf dem Flug aushängen oder auch nur in einem Büro einsehbar. Wichtig ist wie gesagt, dass Bürgern die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten wird und diese Stellungnahmen müssen auch bearbeitet werden (können natürlich auch abgelehnt werden).

Ohne diese öffentliche Einsicht- und Stellungnahme gibt es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan.

Mal so als Randbemerkung:
ich wundere mich immer wieder, dass das bei Freizeitparks nicht viel mehr von den neugierigen Fans genutzt wird. Manche Leute stehen stundenlang bei Eiseskälte vor Baustellentoren um vielleicht einen Minihinweis zu bekommen, aber man hört bzw. liest selten, dass jemand sich mal einen Bebauungsplan angucken war, wo man vieles draus schließen kann, was sich nur durch Baustellenbeobachtung erst langsam erschleßen lässt.

Natürlich ist ein Bebauungsplan kein Artwork. Aber sowas wie Größe und Zuschnitt der Fläche, Höhenverteilungen, Fundamentplatzierungen, etc. ist auch auf einem Bebauungsplan drauf. Und da kann man ja auch schon viel draus schließen (z.B. bei einer Achterbahn den Streckenverlauf).

Aber zurück zum WC16:
An den spekulierten Gepäckraum glaube ich nicht. Wenn das ein (langsamer) Darkride wird, sehe ich da keinen Bedarf für. Aber vor allem: der hat nur eine Türe am Ausgangsbereich. Da würde man doch dann eher auch noch eine Türe im Eingangsbereich machen oder komplett eine Türe nach draußen. Vielleicht ist das eher ein Pausenraum fürs Personal, eine Toilette, o.ä. Jedenfalls nichts, was man sowohl vor dem Einstieg als auch nach dem Ausstieg nutzen muss, wie ein Gepäckraum.
 

F623

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Ja, die müssen auch in Deutschland öffentlich gemacht werden. Und es gibt da sogar Vorschriften wie lange das sein muss und da ist auch interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.

Es gibt aber Unterschiede wie das öffentlich zu machen ist. Man kann das einfach (z.B. im Rathaus, der Stadtverwaltung, o.ä.) auf dem Flug aushängen oder auch nur in einem Büro einsehbar. Wichtig ist wie gesagt, dass Bürgern die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten wird und diese Stellungnahmen müssen auch bearbeitet werden (können natürlich auch abgelehnt werden).

Ohne diese öffentliche Einsicht- und Stellungnahme gibt es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan.

Mal so als Randbemerkung:
ich wundere mich immer wieder, dass das bei Freizeitparks nicht viel mehr von den neugierigen Fans genutzt wird. Manche Leute stehen stundenlang bei Eiseskälte vor Baustellentoren um vielleicht einen Minihinweis zu bekommen, aber man hört bzw. liest selten, dass jemand sich mal einen Bebauungsplan angucken war, wo man vieles draus schließen kann, was sich nur durch Baustellenbeobachtung erst langsam erschleßen lässt.

Natürlich ist ein Bebauungsplan kein Artwork. Aber sowas wie Größe und Zuschnitt der Fläche, Höhenverteilungen, Fundamentplatzierungen, etc. ist auch auf einem Bebauungsplan drauf. Und da kann man ja auch schon viel draus schließen (z.B. bei einer Achterbahn den Streckenverlauf).

Vielleicht sollte man mal kurz zwischen Bebauungsplan und Baugenehmigung unterscheiden.
Was der Thorpe Park eingereicht hat entspricht eher der deutschen Baugenehmigung, diese ist in Deutschland nicht einsehbar, sondern nur für den Bauherren.
Anders ist das mit dem Bebauungsplan, dieser ist einsehbar, aber sagt eher wenig über Projekt aus, sondern schafft Grundlagen: Ist ein Gebiet jetzt ein Wohngebiet oder ein Industriegebiet?
Als Beispiel verlinke ich hier mal die Diskussion aus einem anderen Forum, dass 2008 den neuen Bebauungsplan des Heide Parks diskutiert hat: Freizeitparkweb - Das Freizeitpark Forum - Danke an die Stadt Soltau
Dort findet sich auch ein Link zum Bebauungsplan des Heide Parks, der soweit ich weiß noch gültig ist.
 

Peer

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Anders ist das mit dem Bebauungsplan, dieser ist einsehbar, aber sagt eher wenig über Projekt aus, sondern schafft Grundlagen: Ist ein Gebiet jetzt ein Wohngebiet oder ein Industriegebiet?

Also die Bebauungspläne, die ich bisher vom Phl gesehen habe, haben mir aber selbst als Laien mehr gesagt als nur ob das ein Wohngebiet ist oder Freizeitparkbebauung.

Ein Beispiel, an das ich mich noch sehr gut erinnere, weil ich da falsche Schlüsse gezogen hatte ist Wuze Town. Da wusste ich schon vor Baubeginn die Lage aller Achterbahnstützen (und hatte mit einem zweiten kleineren Kreisel in der Mitte gerechnet, was sich aber als die kreisförmigen Fundamente des Tittle Tattle Tree heraustellte). Sogar dass der Weg unter der Eingangsbrücke (wo bei Events oft die Garderobe ist) an dieser Stelle eine "Delle" hat, war zu sehen. Da dachte ich damals, da käme die Station hin und diese Vertiefung sei für ein Transportband bzw. dessen Technik und Rücklauf.

Meinst Du vielleicht den Flächennutzungsplan? Daraus kann man tatsächlich nur wenig schließen - da geht es eher um Fragen wie "Wo ist Grünfläche", "Wo wird bebaut", "Wohnbebauung oder Gewerbe", etc. Aber auf dem Bebauungsplan (zumindest die bisher von mir gesehenen) kann man schon deutlich mehr erkennen.
 

Hannesder3te

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In Deutschland regelt ein Flächennutzungsplan auf einer recht groben Ebene, wie ein Gebiet genutzt werden darf, also ob dort Wohnbebauung, Gewerbegebiet oder etwas anderes zugelassen ist. Dabei werden aber auch schon Details wie Straßen, Gewässer oder Grünflächen dargestellt.

Der Bebauungsplan hingegen wird für einzelne Gebiete aufgestellt und regelt, wie in diesem Gebiet gebaut werden darf. Dazu gibt es in der Regel eine grafische Darstellung, welche festlegt, wo und wie viel auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf und wie groß die Bebauung der einzelnen Grundstücke werden darf. Weiter gibt es eine textliche Festsetzung in der Details für das gesamte Gebiet festgesetzt werden. Das kann zum Beispiel die Festlegung einer Dachfarbe sein.

Sowohl der Flächennutzungsplan, als auch der Bebauungsplan sind in Deutschland öffentlich. In der Regel werden diese Pläne ohne ein konkretes Bauprojekt festgelegt. In einigen Gemeinden kann man darauf online zugreifen, in anderen bleibt einen der Gang zum Rathaus nicht erspart.

Eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung für ein konkretes Vorhaben wird, sofern vorhanden, auf Basis der beiden Pläne bearbeitet. Erst in diesem Schritt muss der Bauherr konkrete Planungen zum Projekt einreichen. Die Bearbeitung der Voranfrage oder Genehmigung erfolgt allerdings nichtöffentlicht, da alle für die Öffentlichkeit relevanten Punkte bereits durch die beiden Pläne festgelegt wurden und von Seiten der Gemeine nur die Einhaltung der Vorschriften geprüft wird.

Wird nun ein Projekt geplant, welches nach dem Bebauungsplan oder dem Flächennutzungsplan nicht genehmigungsfähig ist, kann die Gemeinde natürlich diese Pläne ändern. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass die ursprünglichen Planungsziele aber erhalten bleiben. Ein Beispiel ist hier, dass mehr Fläche des Grundstücks bebaut werden soll, als im Plan vorgesehen. In der Regel werden dann im Bebauungsplan zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen auf einem anderen Grundstück festgelegt. Hierbei wird der Bauherr in der Regel auch detaillierte Baupläne der geplanten Anlagen veröffentlichen, um die Politik und die Bevölkerung über die Gründe der Planänderungen zu informieren. Die Baupläne werden dabei aber kein Bestandteil des Bebauungsplans.

Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen, habe ich mich eben versucht in die Situation in England einzulesen. Die nachfolgenden Zeilen haben also keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

In England gibt es analog zu unserem Flächennutzungsplan den "development plan". Dieser legt ebenfalls die groben Ziele der Planung fest.

Einen Bebauungsplan in dem Sinne gibt es in England allerdings nicht. Erst wenn ein Bauherr die zur Baugenehmigung ähnliche "planning permission" beantragt, wird festgelegt, wie das Grundstück bebaut werden darf und ob die Baupläne diesen Grundlagen entsprechend. Aus diesem Grund werden eine Baugenehmigung und somit auch die Baupläne in England quasi öffentlich behandelt, da den Nachbarn die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und Beteiligung gegeben werden muss. Erfolgt das nicht, kann ein Nachbar während des Baus Änderungen am Bau oder eine Entschädigung verlangen.

Die Grundlagen sind als zwischen England und Deutschland unterschiedlich, was die Veröffentlichung von Bauplänen angeht. In Deutschland wird man die Baupläne in der Regel nicht einfach so einsehen können.
 
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