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Zumal ich nicht ganz verstehe, wie es sein kann, dass Behörden mehrfach über Jahre Baustellen laufen lassen und Großattraktionen in Betrieb nehmen lassen, wenn doch Klagen laufen. Das klingt schon unglaubwürdig unfähig auf Seiten der lokalen Ämter...![]()
Ich weiß zwar nicht, wie es in Belgien ist, aber in Deutschland hat nach Paragraf 212a Baugesetzbuch die Anfechtungsklage eines Dritten (= Nachbar) keine aufschiebende Wirkung gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens. Folglich handelte es sich zumindest in Deutschland nicht um „unfähige Ämter“ (Behördenbashing ist zwar ein beliebter Stammtischsport, aber ein Blick ins Gesetz erleichtert noch immer die Rechtsfindung - zumindest wenn der Fall in Deutschland spielte).