Bebauungsplan "Transportsystem"
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Transportsystem"
Der Gemeinderat der Gemeinde Rust hat am 11.10.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Transportsystem" beschlossen.
Die Abgrenzung des Bebauungsplans "Transportsystem" ist im Übersichtsplan dargestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst ca. 1,28 ha, liegt am südlichen Ortsrand von Rust, nördlich der Europa-Park-Straße, K 5349 und grenzt im Osten an die Franz-Sales-Straße und reicht im Westen bis zum Parkdeck beim Hotel Santa Isabel.
Der B-Plan überlagert in kleinen Teilbereichen die rechtskräftigen B-Pläne Änd./Erw. "Oberfeld/Gewerbegebiet", "Oberfeld Gewerbegebiet II" - 1. Änd., "Elzwiesen" sowie "Storettenstraße II".
Mit Inkrafttreten der Satzung des B-Plans "Transportsystem" werden die rechtskräftigen B‑Pläne in den überlagerten Bereichen entsprechend geändert.
Mit der Aufstellung des B-Plans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines nichtöffentlichen Transportsystems von Rulantica bis zum Hotel El Andaluz geschaffen werden. Mit der Realisierung dieser Hochbahn in ca. 4 - 5 m Höhe soll eine Fahrgastbeförderung zwischen dem Wasserpark Rulantica und Europa Park für deren Gäste erfolgen, die zur Entlastung des Individualverkehrs in Rust beiträgt.
Das Planungsgebiet ist in der rechtswirksamen 4. Änderung des FNP der VVG Ettenheim als gewerbliche Baufläche bzw. Sonderbaufläche "Freizeitpark" ausgewiesen.
Auf den Anschlag an der amtlichen Verkündigungstafel der Gemeinde Rust in der Zeit vom 22.10.2021 bis einschließlich 28.10.2021 wird hingewiesen.