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Vielleicht besinnen sich mal alle und kommen zum Thema zurück, das artet hier aus in eine Grundsatzdiskussion über osteuropäische Gastarbeiter. Von pauschalisieren halte ich nichts.
Der Termin war für nächsten Donnerstag angesetzt.
Die Frage hier ist ja wie läuft das genau weiter wenn er verklagt wird. Die geschäfte laufen dann einfach weiter über den Stellvertretenden Geschäftsführer?
Oder hat der Park andere Konsequenzen zu erwarten grad wenn es eine Haftstrafe gibt.
Kennt sich wer damit aus?
Das ein Richter so kurz vorm Verhandlungstermin noch U-Haft anordnet, ist allerdings recht ungewöhnlich. Dafür müsste hohe Flucht- oder Verdunklungsgefahr gegeben sein![]()
Der Termin war für nächsten Donnerstag angesetzt.
Die Frage hier ist ja wie läuft das genau weiter wenn er verklagt wird. Die geschäfte laufen dann einfach weiter über den Stellvertretenden Geschäftsführer?
Oder hat der Park andere Konsequenzen zu erwarten grad wenn es eine Haftstrafe gibt.
Kennt sich wer damit aus?

