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Barrierefreiheit in Freizeitparks - Risiken, Einschränkungen, Vorfälle

Hirami

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Vorweg: Dies ist ein sensibles Thema. Bitte diskutiert respektvoll und haltet euch an generelle Nettiquette.


In diesem Thema geht es um Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung und damit verbundene Möglichkeiten und Risiken in Freizeitparks.
Der Thread soll respektvolle Information, Austausch und Diskussion ermöglichen. Mit der Intention, mehr über das Thema zu erfahren, Betroffene Möglichkeiten für ihre Sichtweisen zu geben sowie möglicherweise Parkverantwortlichen neue Inspirationen zu bieten.
Dies unter dem Hinweis, dass es sich als nicht-Betroffene „leicht redet“, Ziel aber sein soll, allen hier eine möglichst weitreichende Perspektive ermöglichen zu können.
Ich freue mich, wenn sich möglicherweise auch Betroffene einbringen und von persönlichen Erfahrungen oder Inputs berichten.

Nun aber zum Thema.

Diskussionshintergründe & Vorgeschichten

Warum dieser Thread? Persönliches Interesse. Und...

Robert Dahl spricht bei NDR darüber, dass er bei Karls Erlebnisdörfern für mehr Inklusion sorgen will. Wie genau das aussehen wird, lässt der Beitrag offen. (Instagram)

Unfälle auf Stardust Racers, Batman Gotham City Escape
Im Jahr 2025 verstarb eine Person auf Stardust Racers, einer Achterbahn mit Lap Bar Rückhaltesystem. In den veröffentlichten Berichten wurde angegeben, dass durch Oberschenkelbrüche die Sicherung nicht wie vorgesehen funktionierte und die Person dadurch tödliche Verletzungen während der Fahrt erlitt. (Näheres ab hier im Thread)

Kürzlich wurde von einem Vorfall auf Batman Gotham City Escape berichtet. Auch diese Bahn hat ein Lap Bar Rückhaltesystem. Erste Nachrichtenberichte lassen mutmaßen, dass beide Fälle ähnlich sein könnten. Die Überprüfungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, daher sind jegliche Rückschlüsse vorerst reine Mutmaßung.
(Näheres ab hier im Thread)


Vorgaben & Einschränkungen für Freizeitparks

Grundsätzlich sollen diverse Vorgaben zur Barrierefreiheit und Antidiskriminierung sicherstellen, dass allen Menschen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an Angeboten möglich ist.

Beispiele/Auszüge:
Disclaimer: Ich bin keine Juristin. Alle Angaben ohne Gewähr und gerne zur Selber-Nachrecherche.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (RIS):
Artikel 30: „Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Teilhabe an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, …
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Deutschland)
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen (…) einer Behinderung (…)
1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) (…) und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (…)
ist unzulässig.
Rechtfertigungsgründe für unterschiedliche Behandlung: eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für die unterschiedliche Behandlung ein sachlicher Grund vorliegt. Beispiel: Beschränkung des Zugangs zu Fahrgeschäften für Menschen mit körperlicher Behinderung in Freizeitparks; (Quelle)

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG (Österreich) (RIS)
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
§ 5. (1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
(2)Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.

DIN EN 13814
In Deutschland scheint das Thema unter DIN EN 13814 mitgeregelt zu sein. Mangels Zugriff auf diese Regelung (💸) kann ich hier nur das Posting von @TiDra (Danke!) Zitieren und freue mich über jegliche weiteren Ergänzungen. (Thread)
...dass da viel in Deutschland durch die Reglementierungen des TÜVs erschwert wird beziehungsweise vorab gar nicht möglich ist. Das ganze ist in der DIN EN 13814 geregelt. Kurz zusammen gefasst: Die Sicherheit und allem voran die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Selbstrettung haben immer Vorrang gegenüber der Barrierefreiheit.

Wenn also jemand aufgrund der psychischen oder physischen Verfassung nicht in der Lage ist sich im Ernstfall einer Evakuierung ohne fremde Hilfe in Sicherheit zu bringen, ist diese Person von der Fahrt auszuschließen. Das Einwirken von dritten Personen als Hilfe (z.B. bei Personen, die nicht selbstständig laufen können) ist hierbei rechtlich nicht gestattet.


Lösungsbeispiele von Freizeitparks

Das Phantasialand wendet beispielsweise folgende Lösung an:
  • Überprüfung und Beurteilung aller Fahrgeschäfte,
    Einteilung in „Nutzung erlaubt“, „Nutzungs- & Verzichtsvereinbarung notwendig“ und „Nutzung nicht erlaubt“.
  • Informationsbroschüre für Menschen mit Behinderung
  • Nutzungs- & Verzichtsvereinbarung zum Unterschreiben
Die Broschüre: https://www.phantasialand.de/files/...informationen-gaeste-mit-einschraenkungen.pdf

Der Movie Park scheint das ähnlich gelöst zu haben. Für verschiedene Einschränkungen wurden die Risiken der unterschiedlichen Fahrgeschäfte mit Symbolen markiert. Der Park verweist auf selbstbestimmte Selbsteinschätzung und erwähnt, dass Ausschlüsse aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen seitens des Parks möglich sind. Zudem scheint es eine "Beratung des Fachbereichs im Visitor Welcome Center" zu geben.
Informations-Website: https://www.movieparkgermany.de/plane-deinen-besuch/menschen-dienstleistungen/gaeste-mit-behinderung und die Broschüre: https://www.movieparkgermany.de/con.../Inklusion_Handreichung_2022_DIN_Lang_Web.pdf


Sonstiges

Falls @Sivö ein Ergebnis seiner Befragung hat, wäre das sicher auch spannend 😊
https://coasterfriends.de/freizeitp...er-barrierefreiheit-in-freizeitparks.1227895/

Ein kurzer Input der KI, daher, take with a grain of salt:
Eine Einschränkung kann gerechtfertigt sein, wenn sie aus einer tatsächlichen Sicherheitsanforderung des Fahrgeschäfts resultiert.
Beispiel: Ein Fahrgeschäft erfordert, dass eine Person den Oberkörper selbstständig aufrecht halten kann und bestimmte Kräfte durch eine bestimmte Körperhaltung aufgenommen werden müssen. Dann kann es legitim sein, diese Voraussetzung zu verlangen.
Problematisch wäre dagegen: „Rollstuhlfahrer dürfen nicht mitfahren.“ ohne nachvollziehbare, konkrete sicherheitsbezogene Begründung.

Und damit… frohes Diskutieren, und danke vorab fürs sachlich und freundlich bleiben 😊

Kann ein Mod bitte die Beiträge ab hier verschieben? Thanks!
 

Hirami

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Meine two cents zur Diskussion:
Es ist traurig, dass zwei gravierende Unfälle auf zwei beliebten und gelobten Bahnen passiert sind. Ich finde die offene Inklusion und Bemühen in den Betroffenen Parks (wenn laut derzeitigen Infos zutreffend) grundsätzlich sehr positiv. Die Vorkommnisse zeigen aber, dass hier wohl besonderes Merkmal auf eine Eigenheit gelegt werden sollte.
Was wenn Oberschenkelknochen nicht stabil genug sind, um die Person im Sitz stabil zu halten? Wie kann verhindert werden, dass Personen mit so einer Gefährdung in die Bahn einsteigen? Ich denke da als Laie z.B. auch an unbekannte Osteoporose.

So oder so zeigt das Thema, dass die Sicherheitshinweise-Tafeln in Freizeitparks aktuell ziemlich stiefmüttlerliche behandelt werden. Ja, es steht irgendwo eine Tafel, damit ist der Park grundsätzlich auf der sicheren Seite. Aber wer nimmt sich wirklich die Zeit, auf die Informationen einzugehen? Letztlich wird dann die Verantwortung auf gestresste und wenig geschulte Ride Operators abgewälzt.
Sicher ein Thema, das in Zukunft von einer guten Lösung profitieren könnte.

Generell finde ich, dass sich Parks auch weiterhin bemühen müssen, allen Personen, egal ob mit oder ohne Behinderung, ein gutes Park erlebnis (lol, warum wird das Wort zensiert?) zu ermöglichen . Nur wenn es wirklich berechtigte Sicherheitsbedenken gibt, soll der Park ablehnen dürfen.

Aber auch da finde ich eigentlich die Lösung einer Haftungserklärung gut. Wenn sich risikogefährdete Personen dem Risiko bewusst aussetzen wollen, finde ich es okay, dies selbstbestimmt zu ermöglichen. (Man unterschreibt ja auch bei jedem anderen Wischveranstalter wie VR-Escape Room oder Hochseilgarten & Co...)
WENN DANN aber nur nach einer eindrücklichen Erklärung und Klärung aller Haftungsfragen, mit Unterschrift. So wäre der Park entlastet und die Person aufgeklärt und kann selber eine informierte Entscheidung treffen.
Für Parks ist das zwar einerseits umständlich und kostspielig, andererseits sind sie durch Diskriminierungsverbot ja gewissermaßen eigentlich auch dazu angehalten. Und für mich wäre es ein sehr positives Zeichen nach Außen. Wer in Immersion und Erlebnis investiert, gibt ein positives Bild nach außen. Das gleiche passiert, finde ich, wenn man offen und ehrlich in Inklusionsbemühungen investiert.

Ist das Ganze einfach umzusetzen? Auf keinen Fall. Aber wie diverse Vorfälle zeigen, braucht es irgendwie ja doch eine Lösung. Von daher....

Naja. Bin gespannt auf eure Inputs :)
 

disneyfan5002

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Natürlich bin ich auch für Inklusion, ich bin auch dafür das Menschen, die im Rollstuhl sitzen müssen, nicht wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden. Aber die Sicherheit dieser Menschen, darf aber auch nicht ausser Acht gelassen werden, deswegen. Es ist ein schwieriges Thema. Ich bin aber dafür das die Parks zumindest darüber überlegen, das sie bei Thrillachterbahnen mit Inversionen und extremen Fahrfiguren, Menschen in Rollstühlen, die Fahrt aus Sicherheitsgründen verwehren dürfen. Aber nur bei diesen Attraktionen natürlich.
 

toschy

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So löbich ich eure Ansätze hier finde und so sehr ich auch für Inklusion bin gibt es für mich einfach Grenzen.
Wen Züge auf einem Lifthill, Blockbereich etc. stehen bleiben müssen Personen selbstständig den Bereich unter Anleitung verlassen können.
Das gleiche dann aber auch bei Attraktionen wie unsere geliebten DarkRides. Personen müssen diese Attraktion ohne Gefährdung anderer verlassen können. Und ja, das ist eine evtl. unpopuläre Meinung und man belehre mich eines besseren, es gibt nun mal Grenzen die eben körperlicher Natur sind. Dafür kann kein Mensch etwas aber leider ist es so.
Und eine Haftungserklärung zu unterschreiben halte ich nur in sehr begrenzten Maße für sinnvoll. Geschieht dann doch etwas hat der Park und der Attraktionshersteller trotzdem erst mal die negative Presse. ACHTUNG: Gast bricht sich beide Beine in einer Attraktion wie z.B. einen BreakDancer, wird bewusstlos und rutscht dazu evtl. noch aus der Attraktion.
Danach geht doch keiner her und sagt: ach, man hat ja einen Haftungsausschluss unterschrieben. Du darfst deine Attraktion weiter betreiben den du hast ja nichts falsch gemacht.
Ähnlich übrigens auch bei übergewichtigen Personen, Personen die zu groß sind oder zu klein.

Bei Attraktionen einer Traktorfahrt und ähnlichem ist es mit Sicherheit einfacher gewisse Grenzen zu sprengen. Hier sind aber auch die Hersteller gefordert dass sie Lösungen anbieten wie z.B. auf einer Traktorfahrt ein Kind mit einem Handicap dort auch mitfahren kann. Dies gibt es ja schon bei diversen Attraktionen indem es besondere Wägen gibt in denen Rollstuhlfahrende sich bequem reinrollen können und dann gesichert mitfahren können.
Ich finde hier den Lösungsansätze wie es Efteling macht bei Droomvlucht ganz cool und auch ein wenig weiter gedacht. Hier nutzt man die neuen Techniken sehr gut und gibt somit einer Gruppe ein gemeinsames Erlebnis.

Im Endeffekt machen wir es uns aber selbst alle ziemlich einfach um aus unserer priviligierten Sicht heraus ein Thema diskutieren das uns ja zum Großteil nicht betrifft.
 

Pr1nZ_iVe

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Ist denn allein durch die umgebaute Gondel bei Droomvlucht, eine Evakuierung für eingeschränkte Personen im Falle einer Störung, auf ganzer Strecke möglich?
 

MiHa1987

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So oder so zeigt das Thema, dass die Sicherheitshinweise-Tafeln in Freizeitparks aktuell ziemlich stiefmüttlerliche behandelt werden. Ja, es steht irgendwo eine Tafel, damit ist der Park grundsätzlich auf der sicheren Seite. Aber wer nimmt sich wirklich die Zeit, auf die Informationen einzugehen? Letztlich wird dann die Verantwortung auf gestresste und wenig geschulte Ride Operators abgewälzt.
Sicher ein Thema, das in Zukunft von einer guten Lösung profitieren könnte.
Sorry aber den Satz find ich mehr als Fragwürdig, ungeschultes bzw wenig geschultes Personal wird man eher selten in Freizeitparks finden. Zumindest hier in Deutschland muss eine Einweisung und Dokumentation erfolgen bevor man gewisse Dinge an einer Attraktion machen darf.

Stell dir vor du stehst beispielsweise am Eingang von Voltron. An dir laufen in der Minute hunderte Menschen durch, alle mit langen Hosen weil es nicht so warm ist. Woran sollst du dann beispielsweise erkennen ob ein Gast dann eine Beinprothese hat und eigentlich dadurch nicht mitfahren darf? Das ist schlicht und ergreifend nicht möglich, klar man könnte es vielleicht am Gang erkennen wobei mit modernen Prothesen das auch nicht sofort erkennt. Gleiches bei dem von dir genannten mit unerkannter Osteoporose. Wie soll das bitte ein Operation wissen, wenn es womöglich selbst der Gast noch nicht weiß oder ignoriert und dann solche Unfälle passiert sind?

Prinzipiell find ich sowohl aus Gästesicht als auch aus Parkbetreibersicht das System im Disneyland Paris nicht schlecht.
Dort muss ein Gast der ein Handicap hat sich beim Gästeservice, oder Online melden. Legt seinen Behindertenausweis vor und muss dann anschließend verschiede Fragen beantworten ob man zum Beispiel alleine aus oder einsteigen kann usw. Anschließend wird anhand der Antworten ausgewertet welche Farbe man auf seine Karte bekommt. Die Farbe entscheidet dann welche Attraktionen genutzt werden können und welche nicht. Zudem unterscheidet die Farbe dann noch wie man in die Attraktion darf. Also Ausgang, Fastpass usw...
Klar auch da kann es zu Problemen kommen wenn ein Gast der eigentlich eine Einschränkung hat sich nicht beim Gästeservice meldet und die entsprechende Karte holt, oder obwohl er weiß das er die Attraktion eigentlich nicht nutzen darf und dann normal ansteht, aber generell zu sagen die Operator oder der Park hätte nicht aufgepasst ist halt auch nicht richtig.
 

disneyfan5002

Re-Rider
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So löbich ich eure Ansätze hier finde und so sehr ich auch für Inklusion bin gibt es für mich einfach Grenzen.
Wen Züge auf einem Lifthill, Blockbereich etc. stehen bleiben müssen Personen selbstständig den Bereich unter Anleitung verlassen können.
Das gleiche dann aber auch bei Attraktionen wie unsere geliebten DarkRides. Personen müssen diese Attraktion ohne Gefährdung anderer verlassen können. Und ja, das ist eine evtl. unpopuläre Meinung und man belehre mich eines besseren, es gibt nun mal Grenzen die eben körperlicher Natur sind. Dafür kann kein Mensch etwas aber leider ist es so.
Und eine Haftungserklärung zu unterschreiben halte ich nur in sehr begrenzten Maße für sinnvoll. Geschieht dann doch etwas hat der Park und der Attraktionshersteller trotzdem erst mal die negative Presse. ACHTUNG: Gast bricht sich beide Beine in einer Attraktion wie z.B. einen BreakDancer, wird bewusstlos und rutscht dazu evtl. noch aus der Attraktion.
Danach geht doch keiner her und sagt: ach, man hat ja einen Haftungsausschluss unterschrieben. Du darfst deine Attraktion weiter betreiben den du hast ja nichts falsch gemacht.
Ähnlich übrigens auch bei übergewichtigen Personen, Personen die zu groß sind oder zu klein.

Bei Attraktionen einer Traktorfahrt und ähnlichem ist es mit Sicherheit einfacher gewisse Grenzen zu sprengen. Hier sind aber auch die Hersteller gefordert dass sie Lösungen anbieten wie z.B. auf einer Traktorfahrt ein Kind mit einem Handicap dort auch mitfahren kann. Dies gibt es ja schon bei diversen Attraktionen indem es besondere Wägen gibt in denen Rollstuhlfahrende sich bequem reinrollen können und dann gesichert mitfahren können.
Ich finde hier den Lösungsansätze wie es Efteling macht bei Droomvlucht ganz cool und auch ein wenig weiter gedacht. Hier nutzt man die neuen Techniken sehr gut und gibt somit einer Gruppe ein gemeinsames Erlebnis.

Im Endeffekt machen wir es uns aber selbst alle ziemlich einfach um aus unserer priviligierten Sicht heraus ein Thema diskutieren das uns ja zum Großteil nicht betrifft.
Mich betrifft das, bezüglich Übergewicht. Und da bin ich ganz anderer Meinung. Auch übergewichtige Menschen dürfen nicht wegen ihrer Statur diskriminiert werden. Leider werden viele Achterbahnen nicht so gebaut, das auch größere oder breitere Menschen bequem damit fahren können, wenn sie denn wollen. Ich darf daran erinnern das auch solche Menschen Eintritt zahlen müssen.
 

Marius_370z

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Mich betrifft das, bezüglich Übergewicht. Und da bin ich ganz anderer Meinung. Auch übergewichtige Menschen dürfen nicht wegen ihrer Statur diskriminiert werden. Leider werden viele Achterbahnen nicht so gebaut, das auch größere oder breitere Menschen bequem damit fahren können, wenn sie denn wollen. Ich darf daran erinnern das auch solche Menschen Eintritt zahlen müssen.
Genau. Meine Tochter wurde im Europapark auch diskriminiert. Sie durfte mit 9 Jahren und 135 cm Silverstar nicht fahren. Silverstar hätte so gebaut werden müssen, dass man ab 6 Jahren und 100 cm Körpergröße mitfahren kann. Nicht.
 

TiDra

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Ich bin aber dafür das die Parks zumindest darüber überlegen, das sie bei Thrillachterbahnen mit Inversionen und extremen Fahrfiguren, Menschen in Rollstühlen, die Fahrt aus Sicherheitsgründen verwehren dürfen. Aber nur bei diesen Attraktionen natürlich.

Persönlich sehe ich die Grenze da, wo sie auch der TÜV in Deutschland setzt. Wenn es einem Fahrgast aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht möglich ist, sich selbstständig zu evakuieren, dann ist er von der Fahrt auszuschließen. Das Abwälzen dieser Evakuierungsmöglichkeit auf einen Betreuer/Begleitperson halte ich auch nicht für praktikabel. In einer Paniksituation kann sowas dann auch schnell nach hinten losgehen.

Mich betrifft das, bezüglich Übergewicht. Und da bin ich ganz anderer Meinung. Auch übergewichtige Menschen dürfen nicht wegen ihrer Statur diskriminiert werden. Leider werden viele Achterbahnen nicht so gebaut, das auch größere oder breitere Menschen bequem damit fahren können, wenn sie denn wollen. Ich darf daran erinnern das auch solche Menschen Eintritt zahlen müssen.

Ich weiß nicht, aber Übergewicht fällt für mich irgendwie nicht so in den Bereich der Barrierefreiheit. Bügelsysteme/Rückhaltesysteme werden eben für einen durchschnittlichen Besucher mit Toleranzen nach oben/unten entwickelt. Krankhaftes Übergewicht, was außerhalb dieser Toleranzen liegt, ist eben eine Ausnahmeerscheinung und sollte nicht noch durch spezielle Big Boy - Seats und Co. gefördert werden, das ist meine persönliche Meinung.

Klar, eine Veranlagung zu Adipositas kann erblich vorgegeben sein. Das heißt aber nicht, dass man zwingend übergewichtig sein muss. Ich persönlich habe selber übrigens durch die väterliche Seite meiner Familie diese Veranlagung zu Übergewicht, allerdings habe ich durch einen ausgewogenen Mix aus gesunder Ernährung und Sport Normalgewicht und kann daher dieses Beharren auf extra Sitze für dicke Leute nicht nachvollziehen. Wozu zum Beispiel ein "Auge zudrücken" oder die Toleranz was weiter auslegen außerhalb solcher Sicherheitsbereiche führt, konnte man ja im Icon Park Orlando sehen, wo ein Mechaniker die vorgegebene Freigabezone beim Funtime-Freefall-Tower außerhalb der vorgegebenen Bereiche eingestellt hat und das Rückhaltesystem als Folge versagte. Aber das ist noch mal ein eigenes Thema, gehört für mich aber auch irgendwie als Folge zu diesem Inklusionsthema. :unsure:
 

pdohmen91

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Ich glaube das hier ist der falsche Ort um zu diskutieren ob jemand selbst Schuld ist an Übergewicht oder nicht da das doch sehr individuell ist von Person zu Person.


Hersteller versuchen aber ja über Big Boy Sitze ihre Anlagen für so viele Menschen wie möglich zugänglich zu machen aber natürlich gibt es auch da Grenzen und das würde ich nicht als Diskriminierung sehen wenn man dann eben wegen Übergewicht eine Bahn nicht fahren kann.
 

disneyfan5002

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Persönlich sehe ich die Grenze da, wo sie auch der TÜV in Deutschland setzt. Wenn es einem Fahrgast aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht möglich ist, sich selbstständig zu evakuieren, dann ist er von der Fahrt auszuschließen. Das Abwälzen dieser Evakuierungsmöglichkeit auf einen Betreuer/Begleitperson halte ich auch nicht für praktikabel. In einer Paniksituation kann sowas dann auch schnell nach hinten losgehen.



Ich weiß nicht, aber Übergewicht fällt für mich irgendwie nicht so in den Bereich der Barrierefreiheit. Bügelsysteme/Rückhaltesysteme werden eben für einen durchschnittlichen Besucher mit Toleranzen nach oben/unten entwickelt. Krankhaftes Übergewicht, was außerhalb dieser Toleranzen liegt, ist eben eine Ausnahmeerscheinung und sollte nicht noch durch spezielle Big Boy - Seats und Co. gefördert werden, das ist meine persönliche Meinung.

Klar, eine Veranlagung zu Adipositas kann erblich vorgegeben sein. Das heißt aber nicht, dass man zwingend übergewichtig sein muss. Ich persönlich habe selber übrigens durch die väterliche Seite meiner Familie diese Veranlagung zu Übergewicht, allerdings habe ich durch einen ausgewogenen Mix aus gesunder Ernährung und Sport Normalgewicht und kann daher dieses Beharren auf extra Sitze für dicke Leute nicht nachvollziehen. Wozu zum Beispiel ein "Auge zudrücken" oder die Toleranz was weiter auslegen außerhalb solcher Sicherheitsbereiche führt, konnte man ja im Icon Park Orlando sehen, wo ein Mechaniker die vorgegebene Freigabezone beim Funtime-Freefall-Tower außerhalb der vorgegebenen Bereiche eingestellt hat und das Rückhaltesystem als Folge versagte. Aber das ist noch mal ein eigenes Thema, gehört für mich aber auch irgendwie als Folge zu diesem Inklusionsthema. :unsure:
Die Parks haben aber nicht das Recht, ihren Gästen vorzuschreiben wie sie sich ernähren sollen. Sondern ihre Attraktion so zu gestalten, das auch breitere oder größere Gäste damit fahren können, wenn sie wollen. Wer Millionen für seine Attraktionen ausgibt, kann auch darauf achten. Immerhin profitieren die Parks ja auch von ihren übergewichtigen Gästen.
 

toschy

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Die Parks haben aber nicht das Recht, ihren Gästen vorzuschreiben wie sie sich ernähren sollen. Sondern ihre Attraktion so zu gestalten, das auch breitere oder größere Gäste damit fahren können, wenn sie wollen. Wer Millionen für seine Attraktionen ausgibt, kann auch darauf achten. Immerhin profitieren die Parks ja auch von ihren übergewichtigen Gästen.


Ich glaube du solltest diese Probleme dann eher im entsprechenden Thread ausdiskutieren.
 

Volker

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Das Diskriminierungsverbot behinderter Menschen ist in Art 3 Absatz 3 Grundgesetz festgeschrieben. Darüber hinaus ist die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichner der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu deren Umsetzung verpflichtet. Die UN-BRK gilt in Deutschland im Rang eines Bundesgesetzes und ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung deutschen Rechts, auch des Grundrechte, heranzuziehen. Bisher wurden insbesondere, aber nicht nur, die Träger öffentlicher Gewalt zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet (das AGG richtet sich z.B. auch an Private).

Vor diesem Hintergrund läuft aktuell ein Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, mit dem zentralen Ziel, auch die Privatwirtschaft stärker zur Inklusion zu verpflichten. Im Zuge des Prozesses wurden Stellungnahmen zahlreicher Akteure eingeholt. Ein zentraler Kritikpunkt fast aller Rückmeldungen war die Regelung in § 7 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 des Referentenentwurfs wonach alle baulichen Veränderungen und alle Änderungen an Gütern oder Dienstleistungen als angemessene Vorkehrungen „unverhältnismäßig und unbillig“ sein sollen. Damit wird das angestrebte Benachteiligungsverbot für die Privatwirtschaft de facto sinnentleert.

Für uns interessant sind in diesem Kontext die (teilweise wortgleichen) Stellungnahmen des VDK (der mitgliederstärkste Sozialverband Deutschlands) und des Deutschen Blinden-und Sehbehindertenverbandes (DBSV), die explizit auf die Einschränkungen in Freizeitparks eingehen:
  • VDK (Seite 15)
    "Menschen mit Behinderungen werden immer wieder von Leistungen und Angeboten ausgeschlossen. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen geben als Grund häufig pauschal „mögliche Gefahren“ oder Schäden an. So werden zum Beispiel blinde und gehörlose Menschen oft von Fahrgeschäften auf Jahrmärkten und in Freizeitparks ausgeschlossen. Zwar ist die Vermeidung von Gefahren und die Verhütung von Schäden als sachgerechter Grund für eine unterschiedliche Behandlung durchaus anzuerkennen. Der VdK fordert aber, dass dann konkret dargelegt und begründet werden muss, welche Gefahren Anbieter sehen und welche Vorkehrungen sie zudem getroffen haben, um behinderten Menschen gleichwohl Zugang zu den Leistungen und Angeboten zu ermöglichen, indem sie drohende Gefahren beziehungsweise Schäden auf andere Art abwenden."
  • DBSV (Seiten 8/9)
    "Menschen mit Behinderungen werden immer wieder von Leistungen und Angeboten ausgeschlossen mit dem Verweis auf vermeintlich sachliche Gründe. Die privaten Anbieter geben als Grund pauschal mögliche Gefahren an, z. B. im Falle des Ausschlusses von Fahrgeschäften in Freizeitparks oder beim Besuch von Saunen und Schwimmbädern. Zwar sind die Vermeidung von Gefahren und die Verhütung von Schäden als sachgerechte Gründe für eine unterschiedliche Behandlung durchaus anzuerkennen. Es muss aber sichergestellt werden, dass diese Gründe nicht vorgeschoben sind. Anbieter von Dienstleistungen bzw. Gütern müssen verpflichtet werden, konkret darzulegen und zu begründen, welche Gefahren sie sehen und welche Vorkehrungen sie zudem getroffen haben, um behinderten Menschen gleichwohl Zugang zu den Leistungen und Angeboten zu ermöglichen, indem sie drohende Gefahren bzw. Schäden auf andere Art abwenden."
Beide erkennen also ausdrücklich an, dass "die Vermeidung von Gefahren und die Verhütung von Schäden als sachgerechter Grund für eine unterschiedliche Behandlung durchaus anzuerkennen ist".

Zu Recht fordern Sie aber, dass nicht pauschal, sondern konkret dargelegt werden muss, warum eine Benachteiligung gerechtfertigt ist bzw. welche Möglichkeiten der Abhilfe geschaffen wurden.

Hochspannend finde ich dabei folgende Aussage des VDK, der letztlich Inklusion konsequent zu Ende denkt:
"Überdies darf nicht jede Gefahr den Leistungsausschluss zulasten behinderter Menschen begründen, sondern nur erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Ziel muss sein, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, genauso wie Menschen ohne Behinderung selbst zu entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen und welche Risiken sie dafür eingehen. Ein pauschaler Leistungsausschluss mit Verweis auf drohende Gefahren sollte nicht zulässig sein."

Der Europa-Park hat sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und ist auch immer um Verbesserungen bemüht. Mit Unterstützung des TÜV, mit Betroffenen und mit wissenschaftlicher Unterstützung hat der Park eine sehr differenzierte und - wie oben gefordert - individuelle Beurteilung jeder Attraktion für mehrere Behindertenarten vorgenommen:
Menschen mit Sehbehinderungen und Hörbehinderungen können grundsätzlich alle Attraktionen nutzen, bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist dies differenzierter und in Abhängigkeit der jeweiligen körperlichen Einschränkung möglich.

Das bedeutet übrigens nicht, dass es nicht Luft nach oben gibt. ich denke da z.B. an neurodivergente Menschen, die sich mit Geräuschen, Düften, Licht-Effekten schwer tun. Diese in einem Freizeitpark dauerhaft "auszuschalten" ist im Hinblick auf ein immersives Erleben und die berechtigte Erwartungshaltung einer Vielzahl von Gästen absurd. ABER: könnte man nicht - ähnlich wie es schon in einigen Supermärkten geschieht - einmal im Quartal für einen Tag alle Effekte zurückdrehen?

Letztlich wollen Menschen mit Behinderung genau so behandelt werden, wie alle Menschen. Sie möchten grundsätzlich die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, die gleichen Dinge erleben und erfahren dürfen. Das ist schließlich nach der UN-BRK als Menschenrecht definiert.
 
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