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Vorweg: Dies ist ein sensibles Thema. Bitte diskutiert respektvoll und haltet euch an generelle Nettiquette.
In diesem Thema geht es um Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung und damit verbundene Möglichkeiten und Risiken in Freizeitparks.
Der Thread soll respektvolle Information, Austausch und Diskussion ermöglichen. Mit der Intention, mehr über das Thema zu erfahren, Betroffene Möglichkeiten für ihre Sichtweisen zu geben sowie möglicherweise Parkverantwortlichen neue Inspirationen zu bieten.
Dies unter dem Hinweis, dass es sich als nicht-Betroffene „leicht redet“, Ziel aber sein soll, allen hier eine möglichst weitreichende Perspektive ermöglichen zu können.
Ich freue mich, wenn sich möglicherweise auch Betroffene einbringen und von persönlichen Erfahrungen oder Inputs berichten.
Nun aber zum Thema.
Diskussionshintergründe & Vorgeschichten
Warum dieser Thread? Persönliches Interesse. Und...
Robert Dahl spricht bei NDR darüber, dass er bei Karls Erlebnisdörfern für mehr Inklusion sorgen will. Wie genau das aussehen wird, lässt der Beitrag offen. (Instagram)
Unfälle auf Stardust Racers, Batman Gotham City Escape
Im Jahr 2025 verstarb eine Person auf Stardust Racers, einer Achterbahn mit Lap Bar Rückhaltesystem. In den veröffentlichten Berichten wurde angegeben, dass durch Oberschenkelbrüche die Sicherung nicht wie vorgesehen funktionierte und die Person dadurch tödliche Verletzungen während der Fahrt erlitt. (Näheres ab hier im Thread)
Kürzlich wurde von einem Vorfall auf Batman Gotham City Escape berichtet. Auch diese Bahn hat ein Lap Bar Rückhaltesystem. Erste Nachrichtenberichte lassen mutmaßen, dass beide Fälle ähnlich sein könnten. Die Überprüfungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, daher sind jegliche Rückschlüsse vorerst reine Mutmaßung.
(Näheres ab hier im Thread)
Vorgaben & Einschränkungen für Freizeitparks
Grundsätzlich sollen diverse Vorgaben zur Barrierefreiheit und Antidiskriminierung sicherstellen, dass allen Menschen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an Angeboten möglich ist.
Beispiele/Auszüge:
Disclaimer: Ich bin keine Juristin. Alle Angaben ohne Gewähr und gerne zur Selber-Nachrecherche.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (RIS):
Artikel 30: „Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Teilhabe an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, …
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Deutschland)
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen (…) einer Behinderung (…)
1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) (…) und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (…)
ist unzulässig.
Rechtfertigungsgründe für unterschiedliche Behandlung: eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für die unterschiedliche Behandlung ein sachlicher Grund vorliegt. Beispiel: Beschränkung des Zugangs zu Fahrgeschäften für Menschen mit körperlicher Behinderung in Freizeitparks; (Quelle)
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG (Österreich) (RIS)
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
§ 5. (1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
(2)Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
DIN EN 13814
In Deutschland scheint das Thema unter DIN EN 13814 mitgeregelt zu sein. Mangels Zugriff auf diese Regelung (
) kann ich hier nur das Posting von @TiDra (Danke!) Zitieren und freue mich über jegliche weiteren Ergänzungen. (Thread)
Lösungsbeispiele von Freizeitparks
Das Phantasialand wendet beispielsweise folgende Lösung an:
Der Movie Park scheint das ähnlich gelöst zu haben. Für verschiedene Einschränkungen wurden die Risiken der unterschiedlichen Fahrgeschäfte mit Symbolen markiert. Der Park verweist auf selbstbestimmte Selbsteinschätzung und erwähnt, dass Ausschlüsse aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen seitens des Parks möglich sind. Zudem scheint es eine "Beratung des Fachbereichs im Visitor Welcome Center" zu geben.
Informations-Website: https://www.movieparkgermany.de/plane-deinen-besuch/menschen-dienstleistungen/gaeste-mit-behinderung und die Broschüre: https://www.movieparkgermany.de/con.../Inklusion_Handreichung_2022_DIN_Lang_Web.pdf
Sonstiges
Falls @Sivö ein Ergebnis seiner Befragung hat, wäre das sicher auch spannend
https://coasterfriends.de/freizeitp...er-barrierefreiheit-in-freizeitparks.1227895/
Ein kurzer Input der KI, daher, take with a grain of salt:
Und damit… frohes Diskutieren, und danke vorab fürs sachlich und freundlich bleiben
Kann ein Mod bitte die Beiträge ab hier verschieben? Thanks!
In diesem Thema geht es um Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung und damit verbundene Möglichkeiten und Risiken in Freizeitparks.
Der Thread soll respektvolle Information, Austausch und Diskussion ermöglichen. Mit der Intention, mehr über das Thema zu erfahren, Betroffene Möglichkeiten für ihre Sichtweisen zu geben sowie möglicherweise Parkverantwortlichen neue Inspirationen zu bieten.
Dies unter dem Hinweis, dass es sich als nicht-Betroffene „leicht redet“, Ziel aber sein soll, allen hier eine möglichst weitreichende Perspektive ermöglichen zu können.
Ich freue mich, wenn sich möglicherweise auch Betroffene einbringen und von persönlichen Erfahrungen oder Inputs berichten.
Nun aber zum Thema.
Diskussionshintergründe & Vorgeschichten
Warum dieser Thread? Persönliches Interesse. Und...
Robert Dahl spricht bei NDR darüber, dass er bei Karls Erlebnisdörfern für mehr Inklusion sorgen will. Wie genau das aussehen wird, lässt der Beitrag offen. (Instagram)
Unfälle auf Stardust Racers, Batman Gotham City Escape
Im Jahr 2025 verstarb eine Person auf Stardust Racers, einer Achterbahn mit Lap Bar Rückhaltesystem. In den veröffentlichten Berichten wurde angegeben, dass durch Oberschenkelbrüche die Sicherung nicht wie vorgesehen funktionierte und die Person dadurch tödliche Verletzungen während der Fahrt erlitt. (Näheres ab hier im Thread)
Kürzlich wurde von einem Vorfall auf Batman Gotham City Escape berichtet. Auch diese Bahn hat ein Lap Bar Rückhaltesystem. Erste Nachrichtenberichte lassen mutmaßen, dass beide Fälle ähnlich sein könnten. Die Überprüfungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, daher sind jegliche Rückschlüsse vorerst reine Mutmaßung.
(Näheres ab hier im Thread)
Vorgaben & Einschränkungen für Freizeitparks
Grundsätzlich sollen diverse Vorgaben zur Barrierefreiheit und Antidiskriminierung sicherstellen, dass allen Menschen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an Angeboten möglich ist.
Beispiele/Auszüge:
Disclaimer: Ich bin keine Juristin. Alle Angaben ohne Gewähr und gerne zur Selber-Nachrecherche.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (RIS):
Artikel 30: „Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Teilhabe an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, …
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Deutschland)
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen (…) einer Behinderung (…)
1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) (…) und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (…)
ist unzulässig.
Rechtfertigungsgründe für unterschiedliche Behandlung: eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für die unterschiedliche Behandlung ein sachlicher Grund vorliegt. Beispiel: Beschränkung des Zugangs zu Fahrgeschäften für Menschen mit körperlicher Behinderung in Freizeitparks; (Quelle)
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG (Österreich) (RIS)
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
§ 5. (1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
(2)Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
DIN EN 13814
In Deutschland scheint das Thema unter DIN EN 13814 mitgeregelt zu sein. Mangels Zugriff auf diese Regelung (
...dass da viel in Deutschland durch die Reglementierungen des TÜVs erschwert wird beziehungsweise vorab gar nicht möglich ist. Das ganze ist in der DIN EN 13814 geregelt. Kurz zusammen gefasst: Die Sicherheit und allem voran die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Selbstrettung haben immer Vorrang gegenüber der Barrierefreiheit.
Wenn also jemand aufgrund der psychischen oder physischen Verfassung nicht in der Lage ist sich im Ernstfall einer Evakuierung ohne fremde Hilfe in Sicherheit zu bringen, ist diese Person von der Fahrt auszuschließen. Das Einwirken von dritten Personen als Hilfe (z.B. bei Personen, die nicht selbstständig laufen können) ist hierbei rechtlich nicht gestattet.
Lösungsbeispiele von Freizeitparks
Das Phantasialand wendet beispielsweise folgende Lösung an:
- Überprüfung und Beurteilung aller Fahrgeschäfte,
Einteilung in „Nutzung erlaubt“, „Nutzungs- & Verzichtsvereinbarung notwendig“ und „Nutzung nicht erlaubt“. - Informationsbroschüre für Menschen mit Behinderung
- Nutzungs- & Verzichtsvereinbarung zum Unterschreiben
Der Movie Park scheint das ähnlich gelöst zu haben. Für verschiedene Einschränkungen wurden die Risiken der unterschiedlichen Fahrgeschäfte mit Symbolen markiert. Der Park verweist auf selbstbestimmte Selbsteinschätzung und erwähnt, dass Ausschlüsse aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen seitens des Parks möglich sind. Zudem scheint es eine "Beratung des Fachbereichs im Visitor Welcome Center" zu geben.
Informations-Website: https://www.movieparkgermany.de/plane-deinen-besuch/menschen-dienstleistungen/gaeste-mit-behinderung und die Broschüre: https://www.movieparkgermany.de/con.../Inklusion_Handreichung_2022_DIN_Lang_Web.pdf
Sonstiges
Falls @Sivö ein Ergebnis seiner Befragung hat, wäre das sicher auch spannend
https://coasterfriends.de/freizeitp...er-barrierefreiheit-in-freizeitparks.1227895/
Ein kurzer Input der KI, daher, take with a grain of salt:
Eine Einschränkung kann gerechtfertigt sein, wenn sie aus einer tatsächlichen Sicherheitsanforderung des Fahrgeschäfts resultiert.
Beispiel: Ein Fahrgeschäft erfordert, dass eine Person den Oberkörper selbstständig aufrecht halten kann und bestimmte Kräfte durch eine bestimmte Körperhaltung aufgenommen werden müssen. Dann kann es legitim sein, diese Voraussetzung zu verlangen.
Problematisch wäre dagegen: „Rollstuhlfahrer dürfen nicht mitfahren.“ ohne nachvollziehbare, konkrete sicherheitsbezogene Begründung.
Beispiel: Ein Fahrgeschäft erfordert, dass eine Person den Oberkörper selbstständig aufrecht halten kann und bestimmte Kräfte durch eine bestimmte Körperhaltung aufgenommen werden müssen. Dann kann es legitim sein, diese Voraussetzung zu verlangen.
Problematisch wäre dagegen: „Rollstuhlfahrer dürfen nicht mitfahren.“ ohne nachvollziehbare, konkrete sicherheitsbezogene Begründung.
Und damit… frohes Diskutieren, und danke vorab fürs sachlich und freundlich bleiben
Kann ein Mod bitte die Beiträge ab hier verschieben? Thanks!
