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Der allgemeine Corona-Freizeitpark-Thread

UP87

Fastpass Besitzer
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Gibt es dazu eigentlich irgenteine Quelle ?
Leider nicht direkt. Aber ich beziehe mich zum einen auf verschiedene Aussagen von Freizeitparks wie zum Beispiel dem Heide Park, dass man sich selbst nicht als Großveranstaltung sieht und zum anderen auf die Verordnungen der Länder (z.B. NRW) wo Freizeitparks separat von den bis zum 31. August verbotenen Großveranstaltungen genannt werden.
 

Gebirgsbahnnostalgiker

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Ich habe ja lange überlegt, ob ich im Corona-Topf rühren soll, dazu noch in diesem Thread, aber irgendwie reizt es mich gerade:

Leider nicht direkt. Aber ich beziehe mich zum einen auf verschiedene Aussagen von Freizeitparks wie zum Beispiel dem Heide Park, dass man sich selbst nicht als Großveranstaltung sieht und zum anderen auf die Verordnungen der Länder (z.B. NRW) wo Freizeitparks separat von den bis zum 31. August verbotenen Großveranstaltungen genannt werden.

1. Sorry, aber als was der Heidepark sich in seiner Pressemitteilung selbst sieht, ist rechtlich völlig irrelevant und an manchen Stellen arg blauäugig.

2. Aktuell arbeiten die Länder noch an einer vielleicht gemeinsamen, vielleicht auch individuellen Definition einer Großveranstaltung. Bis die raus ist, ist alles Kaffeesatz. Wenn man sich aber orientieren will, kann man mal schauen, wie das Inneneministerium in NRW bisher Großveranstaltungen einstuft:

Quelle: Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien (Jahr 2017)

https://www.im.nrw/sites/default/fi...altungen_orientierungsrahmen_druckversion.pdf

C. Großveranstaltungen
Großveranstaltungen im Sinne dieses Orientierungsrahmens sind Veranstaltungen,
1. zu denen täglich mehr als 100.000 Besucher erwartet werden, oder
2. bei denen die Zahl der zeitgleich erwarteten Besucher ein Drittel der Einwoh-
ner der Kommune übersteigt und sich erwartungsgemäß mindestens 5.000
Besucher zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände befinden, oder
3. die über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial verfügen.
Bei mobilen Veranstaltungen (z.B. Umzüge, Lauf- und Rennveranstaltungen) erfasst
das Veranstaltungsgelände im Sinne der Ziffer 2 den gesamten geplanten Strecken-
verlauf.


Punkt 1, täglich mehr als 100.000 Besucher, trifft nicht zu

Punkt 2, 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände, kann man bei einem zergliederten Gelände wie dem PHL vielleicht diskutieren, ob das EIN Gelände ist,

aber Punkt 3, bei Läufen und Umzügen gilt die ganze Strecke als Gelände -> klingt schon so, als ob ein Freizeitpark dann auch EIN Gelände ist.

Ansonsten: Abwarten, bis die Verordnung rechtskräftig verabschiedet ist, bis jetzt sind Freizeitparks eindeutig als geschlossen gelistet.
 

Braumeister

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Regeln zum Thema Corona

Regeln zum Thema Corona

In diesen Thread nun alle Beiträge zum Thema Corona UND Freizeitparks. Wichtig ist hierbei aber, dass wir nur gesicherte/offizielle Infos wollen und nichts was man auf jedem anderen Nachrichtenportal findet. Also keine Diskussionen zu Fallzahlen, Verdopllungszeiträumen und ähnlichen.

Nur Dinge, die wirklich unser Hobby ganz konkret betreffen. Lasst die Neuheitenthreads bitte für die Neuheiten frei.

Was aber auch nicht gewollt ist, dass jetzt hier wild spekuliert wird, wann welcher Park unter welchen Vorraussetzungen wieder aufmachen kann, ohne dass es von den Parks hierzu konkrete Angaben gibt. Stellt sich ein Park hin, und sagt er öffnet zu Tag x mit den und den Zusatzmaßnahmen, DANN kann man das HIER gerne diskutieren. Das muss dann aber auch nicht zu jedem Park durchexerziert werden.

Ich habe dementsprechend schon aus ein paar Threads Beiträge hierher verschoben.
 

Dresi

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Dann mische ich mich auch mal kurz ein.
Der gesunde Menschenverstand sollte einem jedem sagen, dass ein Freizeitpark zwar groß genug ist, um Abstand zu halten, was allerdings spätestens bei der Nutzung der Attraktionen obsolet sein dürfte.
Die Regierung hat wohlwissend das Datum 31.08. als Deadline für das Verbot von Großveranstaltungen gewählt, weil dann so gut wie alle offiziellen Schulsommerferien beendet sind.
Zudem will sich die Regierung erst am 30.04. wieder erneut darüber äussern, wie es dann weitergeht. Und bis dahin ist alles, was Großveranstaltungen im Zusammenhang mit Freizeitparkeröffnungen, Kirmes etc. angeht, rein hypothetisch und spekulativ.
An dieser Stelle sei aber auch mal gesagt, dass es gut ist, hier mal einen Thread vorzufinden, der das Übel beim Namen nennt, denn ausblenden lässt sich das Thema so oder so nicht. Und irgendwie denkt ja auch ein jeder daran, und will mal ein paar Gedanken loswerden.
 

Cathy

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Ich denke mit den richtigen Vorkehrungen könnte man das Ansteckungsrisko weit aus kleiner halten als in jedem Supermarkt.
1.) Besucherreduzieren ( je nach Parkgrösse und Anzahl der Fahratraktionen). Karten müssen online vorgekauft werden auch für Sesionkartenbesitzer wenn diese die Nummer ihrer Karte eingeben bekommen sie den Eintrittskartepreis erstattet( müssen nicht zusätzlich Zahlen), diese Karten sind nur mit der zugehörigen Sesionkarte gültig um Missbrauch zu vermeiden.
2.) Maskentragen ist Pflicht, die Parks könnten wiederverwendbare Masken mit tollen Motiven Verkaufen und so zusätzliche Einnahmen generieren. Beduckte wiedervewendbare Masksen mit Achterbahnmotiven könnte der Renner des Jahres werden.
3.) In Wartschlangen dürfen nur im gleichen Haushalt lebende zusammen stehen als klein Gruppe bis zur nächsten Gruppe sind 2-3 m Abstand einzuhalten. Warteschlangen sind unter freien Himmel zu verlegen es gehen nur soviele in ein Stadtionsgebäude wie direkt zum Einstieg gehen können.
4.) Vor dem Einstieg eines jeden Fahrgeschäftes Desinfiziert man sich die Hände mit 75-80% Ethanol, trockene Alkoholiker, Kinder oder Leute die Allergisch auf Ethanol reagieren , tragen Handschuhe während der Fahrt.( z.B Wiederverwendbare Stoffhandschuhe, Gartenhandschuhe etc.)
5.) Zwischen nicht in einem Haushalt lebende Personen ist eine Reihe abstand zu halten, wenn es geht eine Fahreinheit ( Boot, Auto etc.) pro Familie.
6.) Essen wird nach drausen verkauft und Sitzmöglichkeiten unter freien Himmel plaziert. Zwischen den Tischgruppen genügend Abstand zum nächsten Tisch.
7.) Keine Paraden und Shows etc.
8.)Indoor-Spielplätze bleiben geschlossen.
9.) Riskobewertung der einzelnen Attraktionen und Parks nur öffnen, wo Ansteckungsrisko gering oder nicht gegeben ist.
10.) Wer sich nicht an die Regeln hält wird des Parks verwiesen.
11.) Temperatur messen mit Abstand und nur Fieber freie dürfen in den Park.
12.) Virtuelle Fahrbrillen werden bis auf weiteres aus dem Programm genommen( siehe z.B Bobbejahnland info Corona)
Es sollten alle Parks gleichzeitig öffnen um lokale Anstürme zu vermeiden. Schulkinder sollten frei legbare Ferientage(z.B 5 Tage ) bekommen, wenn sie den Schulstoff vor oder nacharbeiten um die Ferienstosszeiten in Parks abzu mildern.
 

Mario M.

CF Team News
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Ich beschränke mich hier auch auf informative Beiträge, diese ganzen Spekulationen und Mutmaßungen bringen eh nichts. Kein Park wird es selbst entscheiden dürfen und erst nach Abstimmung mit den Behörder wieder öffnen.

Das Safariland Stukenbrock darf die Auto-Safari wieder anbieten und hofft damit wenigstens die laufenden Kosten halbwegs abdecken zu können. Gerade diese mittelgroßen Parks, die keinem Konzern angehören und durch Tierparks hohe laufende Kosten haben, trifft die Krise denke ich sehr hart.

EAP Magazin schrieb:
Deutschland: Auto-Safaris im Safariland Stukenbrock ab heute wieder möglich

In den vergangenen Wochen erarbeitete die Geschäftsführung des Safarilands Stukenbrock in enger Zusammenarbeit mit den Behörden und der Landespolitik in NRW ein Konzept für die teilweise Wiedereröffnung des Parkbetriebs und erwirkte damit die Sondergenehmigung zur Öffnung der beliebten Drive-Through-Safari-Anlage des Parks. Ab heute dürfen PKWs wieder durch den Safaribereich fahren, wo Besucher dann aus den Fahrzeugen heraus Löwen, Tiger, Giraffen, Elefanten und viele weitere Wildtierarten beobachten können. Nach wie vor gelten die Regelungen zur Kontaktbeschränkung der Regierung, sodass in einem Fahrzeug max. zwei Erwachsene (ggf. mit Kindern oder weiteren Personen des eigenen Haushalts) erlaubt sind.

„Wir sind froh, diese Möglichkeit der Auto-Safari geschaffen zu haben. Denn die Corona-Krise und die damit verschobene Saisoneröffnung stellen auch uns vor viele Herausforderungen. Die Kosten für Futter und Pflege der Tiere, laufende Kosten für den Park und für Mitarbeiter bleiben – ohne einkalkulierte Einnahmen, die wir sonst ab Saisonbeginn haben. Wir hoffen deshalb auf viele Besucher der Auto-Safari!“, heißt es von Seiten des Park-Managements. Tickets für das Safari-Erlebnis müssen online gebucht und als Ausdruck mitgeführt werden, um einen kontaktlosen Ablauf zu gewährleisten. (eap)

Quelle

Der Eifelpark wird ab morgen wieder den Tierpark öffnen:
corona-regeln-eifelpark.jpg


Liebe Besucher und Freunde des Eifelparks,

der Wildpark ist ab Montag, 20.04.2020 wieder täglich ab 10 Uhr geöffnet (Kasse bis 16 Uhr).

Sonder-Eintrittspreise ab dem 20. April 2020

Besucher (ab 150 cm): 6,00 €
Besucher (100 – 149 cm): 5,00 €
Besucher (unter 100 cm): frei

Jahreskarte p.P.: 79,00 €
Hunde an der Leine sind erlaubt und kostenlos!

Wichtige Infos & Regeln:
- derzeit ist nur der Wildpark geöffnet.
- die Spielpätze und Attraktionen sind geschlossen!
- die Toiletten sind geöffnet!
- Absperrungen sind zu beachten!
- Handeln Sie verantwortungsvoll und schützen Sie sich und andere!
- der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten!
- wir weisen alle Aufsichtspersonen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können!
- Änderungen vorbehalten.

Sobald wir ein neues Datum für den Saisonstart mit allen Attraktionen absehen können, erfahren Sie es hier auf unserer Internetseite!

Bleiben Sie gesund!
Ihr Eifelpark Team

Quelle
 

Gebirgsbahnnostalgiker

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In unserer Lokalzeitung gibt es ein vielleicht nicht ganz uninteressantes Interview mit Schausteller-Urgestein und Generalunternehmer Heiner Distel, der neben dem Fuldaer Schützen- und Volksfest noch weitere Feste als Generalunternehmer verantwortet. Auch wenn er die letzte Entscheidung noch bis Pfingsten herauszögern will, enthält der Artikel ein paar interessante Einblicke. Und zumindest sind die "Mutmaßungen" mal von einem betroffenen Unternehmer.

https://www.fuldaerzeitung.de/regio...-abgesagt-ein-funke-hoffnung-bleibt-DY9515401
(Homepage Fuldaer Zeitung, Artikel vom 17. April)
 

F623

Stammgast
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(...)
1. Sorry, aber als was der Heidepark sich in seiner Pressemitteilung selbst sieht, ist rechtlich völlig irrelevant und an manchen Stellen arg blauäugig.

Natürlich ist das nicht rechtlich nicht relevant als was man sich selbst einschätzt. Aber diese Einschätzung wird sehr wahrscheinlich nicht der Praktikant im Marketing abgegeben haben, sondern man wird sich dort Beratung geholt haben.

2. Aktuell arbeiten die Länder noch an einer vielleicht gemeinsamen, vielleicht auch individuellen Definition einer Großveranstaltung. Bis die raus ist, ist alles Kaffeesatz. Wenn man sich aber orientieren will, kann man mal schauen, wie das Inneneministerium in NRW bisher Großveranstaltungen einstuft:

Quelle: Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien (Jahr 2017)

https://www.im.nrw/sites/default/fi...altungen_orientierungsrahmen_druckversion.pdf

C. Großveranstaltungen
Großveranstaltungen im Sinne dieses Orientierungsrahmens sind Veranstaltungen,
1. zu denen täglich mehr als 100.000 Besucher erwartet werden, oder
2. bei denen die Zahl der zeitgleich erwarteten Besucher ein Drittel der Einwoh-
ner der Kommune übersteigt und sich erwartungsgemäß mindestens 5.000
Besucher zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände befinden, oder
3. die über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial verfügen.
Bei mobilen Veranstaltungen (z.B. Umzüge, Lauf- und Rennveranstaltungen) erfasst
das Veranstaltungsgelände im Sinne der Ziffer 2 den gesamten geplanten Strecken-
verlauf.


Punkt 1, täglich mehr als 100.000 Besucher, trifft nicht zu

Punkt 2, 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände, kann man bei einem zergliederten Gelände wie dem PHL vielleicht diskutieren, ob das EIN Gelände ist,

aber Punkt 3, bei Läufen und Umzügen gilt die ganze Strecke als Gelände -> klingt schon so, als ob ein Freizeitpark dann auch EIN Gelände ist.

Ansonsten: Abwarten, bis die Verordnung rechtskräftig verabschiedet ist, bis jetzt sind Freizeitparks eindeutig als geschlossen gelistet.

Die Argumentation zu Punkt 3 verstehe ich nicht. Was hat die Strecke eines Marathons mit einem Freizeitpark zu tun? Paraden jetzt mal ausgenommen.

Deine Argumentation ist ansonsten ja schon fundiert, bloß solltest du dich auch mit dem Begriff Veranstaltung auseinander setzen. Leider bietet der Duden keine richtige Definition. Also schauen wir mal weiter und fragen Wiktionary:
Bedeutungen:
[1] das Veranstalten, Organisieren und Durchführen von einem zeitbegrenzten Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt
[2] etwas, das veranstaltet wird, zum Beispiel ein Kongress
Quelle

Freizeitparks sind feste Einrichtungen und keine zeitbegrenzten Ereignisse. Deswegen gehören sie zu den Freizeiteinrichtungen und wurden deswegen ja auch separat genannt in der letzten Veröffentlichung zu den Schließungen von Geschäften und Einrichtungen.
 

Gebirgsbahnnostalgiker

Fastpass Besitzer
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Deine Argumentation ist ansonsten ja schon fundiert, bloß solltest du dich auch mit dem Begriff Veranstaltung auseinander setzen. Leider bietet der Duden keine richtige Definition. Also schauen wir mal weiter und fragen Wiktionary:

Freizeitparks sind feste Einrichtungen und keine zeitbegrenzten Ereignisse. Deswegen gehören sie zu den Freizeiteinrichtungen und wurden deswegen ja auch separat genannt in der letzten Veröffentlichung zu den Schließungen von Geschäften und Einrichtungen.

Ruhig, ruhig, ruhig, ich habe nur im vorhandenen Regelwerk eine zahlenmäßige Größe gesucht, an der sich die Politik vielleicht entlanghangeln könnte (die 800 m² für Läden stammen auch aus der Bauordnung und sind epidemiologisch nicht unbedingt weiter logisch begründet). Bitte nicht zu viel reininterpretieren. Ich weiß auch nicht, was der Gesetzgeber morgen beschließt, er orientiert sich aber erfahrungsgemäß gern an dem, was schon da ist.

Wenn du das Interview mit Herrn Distel liest, das ich verlinkt habe, versucht der auch, die Kirmes zum Freizeitpark umzudeuten, um keine Großveranstaltung zu sein.

Das sind eben die aktuellen Verzweiflungstaten unter wirtschaftlichem Druck, solange der Gesetzgeber nicht konkret wird. Infektionstechnisch ist dem Virus vermutlich relativ egal, ob die Achterbahn dauerhaft in einem Park oder zwei Wochen auf der Kirmes steht. Also abwarten, was der Gesetzgeber daraus macht. Auch wenn die Freizeitparks als Sonderfall laufen, wird man da bekannte Größen suchen, an denen man sich orientieren kann. Warten wir also ab, was kommt.
 

vesal

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2 Gründe für die Absage der Wiesn 2020:

Erstens: zu dichte Menschenmengen
und
Zweitens: zu dichte Menschenmengen

:pbeer:-)

Danke liebe admins das wir über Modelle Freizeitparks und corona diskutieren dürfen.

Eine wiesn hätte ich leider auch abgesagt, denn über 10 Riesenbierzelte und noch internationales Publikum USA Italien Österreich voran.

Ein Nürnberger Herbstvolksfest von ende august bis anfang September sind 17 tage auf grosser fläche mittlerweile ohne grosses Festzelt (früher waren es 2) und über 17 tage mit so 500.tausend besuchern maximal in 17 tagen lokal in Nürnberg Bayern hätte ich noch abgewartet.
naja

Safari Schloss Holte Stukenbrok offen, aber nachbar serengetipark Hodenhagen (da Niedersachsen) nicht offen. Hmm

wir werden hoffen das in 14 tagen die NRW Zahlen nicht schlechter als in Bayern sind.
Ich bin team laschet als Franke und nicht mehr Söder.
stay healthy...
 
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