Hallo
@Volker, ich kann verstehen, dass dich die Ereignisse und das Thema emotional berühren - wie sehr viele. Der EP ist Emotion und Adrenalin. Viele haben Erinnerungen seit frühen Kindheitstagen und sind seit vielen, sehr vielen, Jahren Fans. Absolut nachvollziehbar, dass man sich dieses Gefühl bewahren und erhalten will.
Unfälle passieren - weltweit. In anderen Freizeitparks und auch bei den Branchengrößen. Eine allgemeine (=industrieweite) Zunahme an Vorfällen ist nicht zu beobachten (laut VDFU). Auffällig ist aber hingegen, das Ausmaß (ganze Hallen brennen ab) die Häufung (mindestens drei (sogar tagesschau-) relevante Ereignisse) und zeitliche Nähe (wenige Jahre bzw. Wochen) der Vorfälle im EP.
Der EP erhält die Betriebserlaubnis des Parks und hat auch auf seinem Gelände das Hausrecht. Daher muss der Parkbesucher:in (=Endverbraucher:in), wenn der den Parkbesuchen möchte, auch mit dem EP ein schuldrechtliches Verhältnis (Nutzungsvertrag des Geländes und der Anlagen) abschließen. Teil dieses Vertrages ist selbstverständlich die Unversehrtheit von Leib und Leben der Nutzer und dafür hat der EP nicht nur Sorgfaltspflichten, sondern ist als Betreiber verantwortlich.
Warum ist das so? Wäre dem nicht so, dass der Betreiber die Sicherheit verantwortlich übernimmt, würde ja kein Endverbraucher die Angebote mehr nutzen (Ausnahme er könnte alle Angebote selbst prüfen - was aber ja nicht praktikabel wäre).
Der EP arbeitet, wie wir wissen, mit Subunternehmern zusammen. Könnte also durch so eine Weiterbeauftragung an Dritte, die "Betreiberpflichten" umgangen werden? Natürlich nein. Für den Endverbraucher ist weder zu erkennen, wann es sich um einen Dritten handelt noch um wem und er kann diesen auch nicht prüfen.
Im Ergebnis ist es daher
@Volker völlig irrelevant wer Eigentümer des Beckens ist und welche Verträge mit Dritten geschlossen wurden. Deine beiden "Argumente" sind leider juristisch völlig falsch (Die Verträge mit den Dritten werden lediglich dann relevant, falls der EP diese wiederum in Regress nehmen möchte, für uns als Endverbraucher spielt das aber keine Rolle. Oder welche sollte es spielen ob es der Subunternehmer oder eine Versicherung oder... ist?).
"Norm" ist hier zu verstehen als Median der Vorfallverteilung. Die Verteilung @Voklker bezieht sich auf die Unfallstatistik. Das ist keine "Definition", sondern mathematische "Aufzählung". Nachdem nicht in jedem Freizeitpark weltweit binnen kurzer Zeit ganze zwei Hallen abgebrannt sind und eine Baustruktur kollabiert ist, denke ich, dass du
@Volker zustimmst, dass eben diese Serie an Ereignissen eine Abweichung von genau diesem Median darstellt.
Und Abweichungen rechtfertigen, dass man "zwangsläufig" "Fragen nach möglichen Ursachen stellt" - zumindest wenn man nicht blind durch die Welt gehen möchte.
In Bezug auf Ursachenfragen, kann man zwischen zwei Gruppen unterscheiden: Fallbezogenen und systematischen, also generellen, strukturellen Fragen. In meinen Beitrag habe ich letzteres gemacht und eben nicht nach fallbezogenen.
@Volker worauf beruht deine Annahme, dass deswegen auch ein "kausaler Zusammenhang bestehen muss"? Ganz im Gegenteil die Frage zielt auf generelle Muster ab. Das impliziert keine Kausalität (=Wirkungskette von einem Ereignis auf das andere)
Die Rekurrierung auf andere (sehr teure) Angebote stellt keine Wertung des Angebots dar, sondern unterstreicht viel mehr, den nochmal höheren Investitionsbedarf zur Schaffung eines solchen Angebots.
@Volker du kannst das populistisch als "Neid" bezeichnen, zeigt aber, dass du das Argument nicht verstanden hast: Der EP hat ein begrenztest Investitionsbudget jedes Jahr. Es ist völlig klar, wenn Teile davon in bestimmte Projekte fließen, dass es dann nicht gleichzeitig in andere Projekte fließen kann. Und genau da sind wir bei der "Prioritätenfrage" und nicht bei der Frage, ob wir jetzt für bestimmte Gruppen ein kleines zusätzliches Angebot schaffen.
Denn nach all den neuen Luxusangeboten ist es offensichtlich, dass in diesen Bereich deutliche Investitionssummen über die letzten Jahre geflossen sind. Ergo in andere Projekte nicht fließen konnten.
@Volker argumentiert weiter, dass die Familie Mack nicht mehr "operativ", sondern nur "konzeptionell" tätig wäre und daher auch nicht für die Sicherheit im Park verantwortlich (das machen nur die "Operativen"). Nicht nur dass das hanebüchener Quatsch ist, tut mir leid, wenn ich dich da enttäuschen muss, aber es offenbart leider auch, dass es an einem grundsätzlichen Verständnis über den Aufbau von Firmen, Haftung und Verantwortung fehlt. Um nicht zu weit auszuschweifen: Die Familie Mack sitzt / ist die Geschäftsführung qua Handelsregister. Die "Operativen" sind Angestellte (-> Stellvertreterhaftung).
Franz Mack als Verhinderer von Weiterentwicklung und Innovation?
@Volker weder ich noch sonst einer hat das behauptet. Ganz im Gegenteil, er war sehr wohl für Fortschritt (Zitat: "Wer rastet, der rostet" oder "Jedes Jahr ne neue Attraktion"). Aber er hat das "WIE" dieses Weiter sehr stark geprägt. Und wie du schon zitierst, "die Weit Welt ist mein Feld", aber nicht FeldER. Der Numerus ist doch ein riesen Unterschied! Er hat eben nicht gesagt wir sind in alle Geschäftsfeldern weltweit. Er hat gesagt: "Jede Mark in den Park" und "Schuster bleib bei deinen Leisten". Und ist die letzten Jahre jede Mark in den Park???
Und da sind wir wieder bei der Prioritätenfrage:
Natürlich kann man sich darauf berufen, dass ja alle Anlagen (vom TÜV) zugelassen sind und auch die gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb erfüllt sind. Und natürlich kann man sagen, alles nur technische Defekte, die halt auftreten oder wo Regress gegen Dritte gestellt werden könnte. Man also insgesamt also EP defacto aus der "juristischen Haftung" raus ist. Ein juristischer "Freispruch".
Aber passt das zu einem Selbstverständnis und Anspruch der Weltbeste zu sein und in der gleichen Liga wie andere zu spielen (die eben nicht unterhalb des Median liegen, auch wenn es dort natürlich auch Vorfälle gibt)? Zu einem Verständnis, dass man sich praktisch in einer Linie mit Walt sieht? Müssen Anlagen wenn sie einmal gesetzlich zugelassen sind, bis zum absoluten Ende des Lebenszyklus betrieben werden? Besteht möglicherweise auch ein (moralische) Verantwortung Anlagen, auch wenn noch die Betriebserlaubnis besteht, zu sanieren nach den neueren/aktuellen (und nicht ohne Grund bestehenden) Standards/Richtlinien. Müssen vielleicht nicht nur Achterbahnzüge doppelt redundant sein? Wie sichern wir eigentlich Technik-/Supporträume (zB Kleiderlager, Kompressoren) ab, wenn sich diese in so unmittelbarer baulichen Lage befinden? Wie sieht es eigentlich mit der Sicherheit des EuroMir-Büro-Komplexes aus? War der Kauf der zB EP-Weingüter sinnvoller als dessen Sanierung/Ertüchtigung?
Fragen über Fragen... Heißt das, dass wir etwas wissen? Nein. Mit pauschalen und/oder absoluten "Verteidigungen" sollten wir aber sehr sehr vorsichtig sein. Der Nimbus des EP ist nun definitiv dahin. Die Zeiten sind leider vorbei - auch wenn wir gerne noch an der einen oder anderen Kindheitserinnerung festhalten wollen...
...und auch sollten.