TiDra
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Da das Thema Karls Erlebniswelt Loxstedt aktuell zu sehr zur Kausa Fynn Kliemann abdriftet, würde ich persönlich empfehlen alles weitere in diesem Thread zur Person Kliemann in diesem Thema zu behandeln, damit der Fokus aufs eigentliche Thema im eigentlichen Thread auf der Karls-Erlebniswelt bleibt.
Ich persönlich halte selber nicht mehr viel von der Person Jan Böhmermann und die Recherchemethoden des ZDF Magazin Royale, vor allem in letzter Zeit sind diese dort mehr als fragwürdig und tuschieren schon strafrechtlich relevante Bereiche. Zum Vorfall Kliemann muss man aber sagen, dass die Vorwürfe der Recherchearbeit des ZDF Magazin Royale sich sehr wohl bestätigt haben.
ht-strafrecht.de
Hier in dem Artikel wird der Paragraph 153a, welcher für die Einstellung des Verfahrens mit einer Strafe in Höhe von 20.000 Euro gesorgt hat, sehr gut erläutert und nachzulesen, wie dieser auf den Fall Kliemann angewendet wurde. Man kann da eher von Glück sprechen, dass unser Staatsapparat dermaßen überlastet ist, dass man durch diesen Paragraphen für Straftäter wie Kliemann einfache Schlupflöcher geschaffen hat, mit denen ein Entgegenkommen durch den Staat realisiert wird.
Von Unschuld kann da also bei Fynn Kliemann nüchtern betrachtet leider keine Rede sein, zumal auch der Versuch Kliemanns zur Deaktivierung der Webseite mit den Rechercheergebnissen namens www.lmaafk.de durch Kliemanns Anwalt abgelehnt worden ist. Dazu finde ich allerdings nicht den passenden Artikel von damals.
Es tut mir Leid dieses Thema nochmal aufzuwerfen, aber zu Kliemann gibt es auch durchaus noch eine andere Perspektive. Nur um das mal klar zu stellen. Die Vorwürfe von Böhmermann haben sich nicht bestätigt. Über diesen Kollegen könnte man aber mal gerne eine Doku machen, so viel Mist wie der schon verbockt hat...
Ich persönlich halte selber nicht mehr viel von der Person Jan Böhmermann und die Recherchemethoden des ZDF Magazin Royale, vor allem in letzter Zeit sind diese dort mehr als fragwürdig und tuschieren schon strafrechtlich relevante Bereiche. Zum Vorfall Kliemann muss man aber sagen, dass die Vorwürfe der Recherchearbeit des ZDF Magazin Royale sich sehr wohl bestätigt haben.

Der Fall von Fynn Kliemann und die Einstellung des Verfahrens
Flucht ins Kliemannsland? Der Fall des Youtube-Influencers zeigt die Vor- und Nachteile einer Einstellung nach §153a StPO | Alles dazu im neuen Blogbeitrag ✓

Hier in dem Artikel wird der Paragraph 153a, welcher für die Einstellung des Verfahrens mit einer Strafe in Höhe von 20.000 Euro gesorgt hat, sehr gut erläutert und nachzulesen, wie dieser auf den Fall Kliemann angewendet wurde. Man kann da eher von Glück sprechen, dass unser Staatsapparat dermaßen überlastet ist, dass man durch diesen Paragraphen für Straftäter wie Kliemann einfache Schlupflöcher geschaffen hat, mit denen ein Entgegenkommen durch den Staat realisiert wird.
Von Unschuld kann da also bei Fynn Kliemann nüchtern betrachtet leider keine Rede sein, zumal auch der Versuch Kliemanns zur Deaktivierung der Webseite mit den Rechercheergebnissen namens www.lmaafk.de durch Kliemanns Anwalt abgelehnt worden ist. Dazu finde ich allerdings nicht den passenden Artikel von damals.
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