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Heide-Park: Altersbeschränkungen ab 12

Giant Dipper

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Zum Thema Alter wurde meiner Ansicht nach oben schon etwas wichtiges gesagt.
Es geht dabei um den Hauptfaktor Knochen-Aufbau;
Die Knochen müssen bereits soweit ausgewachsen und verdichtet sein dass die erhöhten G-Kräfte keine relevanten Schäden verursachen können bzw es zu gar keine Einschränkung im Wachstum kommt.
Klar, bei entsprechender Größe wird man unabhängig vom Alter nicht aus der Bahn geschleudert werden, aber das ist eben nicht alles.
 

UP87

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Wobei sich der Knochenaufbau natürlich nicht spontan in der Nacht zum Geburtstag verändert. Die Entwicklung verläuft geschlechterabhängig und individuell total unterschiedlich. Bei Sicherheitsauflagen sind massenhaft Toleranzen eingebaut. Genauso bei der Größe: der eine hat lange Beine, der andere einen langen Oberkörper. Aber das sind alles Punkte, die sich nicht in einer einfachen Regel abbilden lassen. Und ein kompletter medizinischer Check-Up vor einer Achterbahnfahrt ist dann sicher auch nicht sinnvoll. Also im Park. Für die Einzelperson theoretisch eigentlich schon.

Irgendwelche einfachen Regeln müssen nunmal niedergeschrieben werden, damit Achterbahnen von allen ohne kurz- oder langfristige Schäden gefahren werden können und das führt dann zur Vereinfachung Größe und Alter. Und das ist okay. Die Werte sind hart und man sollte sie nicht ausdiskutieren oder versuchen sie zu umgehen. Die Regeln dienen zum Schutz der Fahrgäste und zum Schutz des Parks vor Schadensersatzansprüchen.
 

Cathy

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Ich wäre für mind. Deutschlandweit besser Europa weit einheitliche Standards zur Bestimmung der Mindestanforderungen.
Zum Vergleich diese beiden Bahnen haben beide Mindestanforderungen 1,30 m
https://rcdb.com/1869.htm und https://rcdb.com/11615.htm man kann mir als Laie nicht weis machen, das die beiden Bahnen von den Kräften gleich sind. Man kann die Kräfte messen bei den Achterbahnen und fest legen vertikal und horizontal welche Kräfte für welche Körpermasse unbedenklich sind. Als die Kinder noch kleiner waren sind Fahrgeschäffte immer von meinem Mann oder mir zuerst getestet worden bevor wir mit den Kindern zusammen gefahren sind. Vor allem bei Bahnen wo wir uns nicht sicher waren ob das schon für unsere Kinder was ist. Mindestgrößen für Rückhaltesysteme sind sinnvoll und wichtig Alters Beschränkungen halte ich wenig, eine Alters Empfehlung wäre nicht schlecht. Wobei ich der Meinung bin das bei der ersten Fahrt immer die Eltern mit fahren sollten. Wir haben unseren zweiten Sohn auf Nessi erst zwei Jahre später fahren lassen, weil wir uns nicht sicher waren ob er Angst bekommt. Ich selbst bin als kleines Kind mit auf eine Achterbahn gewesen die für mich zu hoch und zu schnelle war, weil mein Vater die falsche Bahn erwischt hat(Phantasialand Gebirgsbahn). Danach bin ich nur kleine Familienbahnen gefahren bis ich mitte 20 war.
 

UP87

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@Cathy Es geht bei den Mindestanforderungen nicht nur um Kräfte. Auch das Rückhaltesystem hat eine massive Auswirkung auf die Freigabe. Es ist natürlich klar, dass man nicht mitfahren darf, wenn man durch den Sicherheitsbügel nicht ausreichend geschützt ist. Ich meine auch die Art der Fluchtwege kann einen Einfluss auf die Freigabe einer Attraktion haben - man muss ja im Worst-Case auch sicher evakuiert werden können.

Warum ein einfacher Powered Coaster in Kernie's Wunderland eine Mindestgröße von 1,30m hat (unabhängig von Begleitung!) ist mir aber auch etwas unverständlich. Vergleichbare Anlagen haben für eine solche Kinderattraktion nachvollziehbarere geringere Freigaben. (Wenn ich nichts übersehen habe gibt es aber keinen weiteren Zamperla Powered Coaster in Deutschland, also falls es ein Mangel am Rückhaltesystem ist, gibt es dahingehend keinen direkten Vergleich)

Wenn man mit Google nach einer Erklärung sucht, findet man nur ein Tripadvisor-Review, das auf einen Ride-Op verweist (Hörensagen - beste Quelle 🙈), dass der TÜV die Mindestgröße nach einem Unfall im Europa-Park von 1,10m auf 1,30m erhöht habe. (Aber der Reviewer war auch im Tripsdrill auf einer vergleichbaren Achterbahn :unsure:) Letzten Endes wirkt es, als hätte da ein TÜV-Mitarbeiter einen schlechten Tag gehabt :rolleyes:
 
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Cathy

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@UP87 Das letzte mal, als wir da waren, war vor 8 Jahre , dazwischen waren eine Menge Tüv Prüfer(vermute ich mal) im Park. Die Größenfreigabe war schon damals. Das das Kalar Wunderland was Sicherheit angeht der schlimmste Park ist, den ich je gesehn habe, steht auf einem anderen Blatt.
Von Handy mit Teleskopstande auf dem großen Ketttenkarussel, bis hin zum Anfahren beim Dumbo, wo noch Leute am Plätze suchen sind.
Solche Sachen habe ich in keinem anderen Park erlebt. Allerdings hat die angetriebene Achterbahn im Europapark 1m als Mindestgröße und die im Bobejaanland hat 1,20m. Ich hoffe wirklich das der neue Eigentümer mehr aus dem Park macht.
Das die Rückhaltesysteme zum Körper passen müssen versteht sich von selbst.
 

andinrw2001

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Ich wäre für mind. Deutschlandweit besser Europa weit einheitliche Standards zur Bestimmung der Mindestanforderungen.
Zum Vergleich diese beiden Bahnen haben beide Mindestanforderungen 1,30 m
https://rcdb.com/1869.htm und https://rcdb.com/11615.htm man kann mir als Laie nicht weis machen, das die beiden Bahnen von den Kräften gleich sind. Man kann die Kräfte messen bei den Achterbahnen und fest legen vertikal und horizontal welche Kräfte für welche Körpermasse unbedenklich sind. Als die Kinder noch kleiner waren sind Fahrgeschäffte immer von meinem Mann oder mir zuerst getestet worden bevor wir mit den Kindern zusammen gefahren sind. Vor allem bei Bahnen wo wir uns nicht sicher waren ob das schon für unsere Kinder was ist. Mindestgrößen für Rückhaltesysteme sind sinnvoll und wichtig Alters Beschränkungen halte ich wenig, eine Alters Empfehlung wäre nicht schlecht. Wobei ich der Meinung bin das bei der ersten Fahrt immer die Eltern mit fahren sollten. Wir haben unseren zweiten Sohn auf Nessi erst zwei Jahre später fahren lassen, weil wir uns nicht sicher waren ob er Angst bekommt. Ich selbst bin als kleines Kind mit auf eine Achterbahn gewesen die für mich zu hoch und zu schnelle war, weil mein Vater die falsche Bahn erwischt hat(Phantasialand Gebirgsbahn). Danach bin ich nur kleine Familienbahnen gefahren bis ich mitte 20 war.
Danke für Dein Beispiel mit dem Kernies. Ich mag diesen Park überhaupt nicht. Als mein Sohn 4/5 war, durfte er auf fast nichts drauf und jetzt mit 11 würden ihm dort die meisten Sachen langweilen. Also ist das dorr eig nur für Grundschulalter interessant oder für Leute, die geil drauf sind, den ganzen Tag nur Pommes und Softeis zu essen und Cola zu trinken, bis einem
schlecht wird.

Solange die Sachen einheitlich geregelt werden, stehe ich voll dahinter, aber nicht, wenn fast gleiche Attraktionen je nach Park oder Land ganz andere Beschränkungen haben. Deutschland scheint insgesamt aber strenger zu sein als Belgien/Niederlande. Vom Alter abhängig machen, halte ich nicht wirklich sinnvoll, zumal man das im Gegensatz zur Grösse auch nicht so leicht überprüfen kann.
 

First Drop

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Meines Erachtens geht es bei Altersbeschränkung weniger darum, welches Alter das Kind hat oder um den Knochenbau - und schon gar nicht um irgendwelche "europäische Normen" - sondern richtet sich in erster Linie nach dem Befinden der Politiker auf Bundeslandebene.

So kommt es, dass man in Schleswig Holstein praktisch ohne Altersbegrenzungen bei der begleiteten Mitfahrt auskommt, während man im benachbarten Niedersachsen gerne mal 12 Jahre alt sein muss, weil man ja sonst bei 3g auseinanderbrechen könnte.

Ich habe das mal recherchiert, weil die Anforderungen je nach Standort teilweise ja wirklich extrem auseinandergehen können und der TÜV ja gar keine Altersvorgaben macht. Wirklich viel habe ich nicht gefunden aber es wurde irgendwo gesagt, dass die Altersvorgaben Ländersache seien und das würde den Wildwuchs zumindest erklären.

Insofern halte ich die Altersvorgaben in der Tat oftmals für lächerlich (die Größenvorgaben allerdings für umso wichtiger).
 

MS_86

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Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster. Ich halte die Altersrestriktionen für diskriminierend. Der Park verstößt damit möglicherweise gegen das AGG. Einen sachlich rechtfertigenden Grund, warum ein Kind, das die allgemeinen körperlichen Anforderungen erfüllt, die Krake erst ab dem 12. Geburtstag und nicht schon im Alter von 11 Jahren fahren darf, vermag ich nicht zu erkennen. Allgemein anerkannte Erfahrungssätze, auf die sich der Park berufen könnte, existieren nicht. Der Verzicht auf entsprechende Beschränkungen in anderen deutschen Parks bestärkt diese Annahme. Aber wo kein Kläger, da kein Richter (oder keine Andidiskriminierungsstelle).
 

t4-michael

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Oh, jetzt wird es auch bei solchen Themen politisch. Finde ich interessant. Das würde ich dann mal gerne sehen wo eine solche Regelung landesrechtlich steht. Denn ohne ein Gesetz, Verordnung oder ähnliches könnte es auch von Politikern auf Landesebene nicht gefordert werden.
Nur weil keine EU-Norm "gefunden" wurde heist es ja nicht, dass es sie nicht gibt. Den wenigsten wird hier auf Anhieb zum Beispiel die DIN EN 13814 etwas sagen. Genau in dieser Norm ist der Punkt bezüglich Mindestalter- und Größe aber enthalten.
Und zum Thema TÜV macht keine Altersvorgaben: Es gibt schon mal nicht nur den einen TÜV. Fliegende Bauten, zu denen Attraktionen nunmal gehören werden von diversen Prüforganisationen abgenommen (TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, LGA usw.). Das sind alles eigenständige Firmen und haben nichts miteinander zu tun. Und aus eigener Erfahrung kann ich zumindest für den TÜV Süd sagen, dass in diesen Abnahmeprotokollen sehr wohl Größen- als auch Altersvorgaben drin stehen.

Ob das alles immer notwendig und sinnig ist möchte ich hier nicht beurteilen aber die beiden letzten Beiträge sind zu diesem Thema dann doch ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

Gruß
Michi
 
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First Drop

First Rider
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Oh, jetzt wird es auch bei solchen Themen politisch. Finde ich interessant. Das würde ich dann mal gerne sehen wo eine solche Regelung landesrechtlich steht. Denn ohne ein Gesetz, Verordnung oder ähnliches könnte es auch von Politikern auf Landesebene nicht gefordert werden.
Nur weil keine EU-Norm "gefunden" wurde heist es ja nicht, dass es sie nicht gibt. Den wenigsten wird hier auf Anhieb zum Beispiel die DIN EN 13814 etwas sagen. Genau in dieser Norm ist der Punkt bezüglich Mindestalter- und Größe aber enthalten.
Und zum Thema TÜV macht keine Altersvorgaben: Es gibt schon mal nicht nur den einen TÜV. Fliegende Bauten, zu denen Attraktionen nunmal gehören werden von diversen Prüforganisationen abgenommen (TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, LGA usw.). Das sind alles eigenständige Firmen und haben nichts miteinander zu tun. Und aus eigener Erfahrung kann ich zumindest für den TÜV Süd sagen, dass in diesen Abnahmeprotokollen sehr wohl Größen- als auch Altersvorgaben drin stehen.

Ob das alles immer notwendig und sinnig ist möchte ich hier nicht beurteilen aber die beiden letzten Beiträge sind zu diesem Thema dann doch ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

Gruß
Michi
Und wo genau liest Du in DIN EN 13814 etwas raus, aus dem hervor geht, dass ein Gerstlauer Euro-Fighter in Schleswig-Holstein (Hansa Park) keiner Altersbeschränkung für die begleitete Mitfahrt unterliegt, während er in Sachsen (Belantis) erst ab 8 Jahren gefahren werden darf?

Oder ist die Aussage, dass jeder TÜV sein eigenes Ding macht und nach unterschiedlichen Kriterien prüft und dadurch die stark unterschiedlichen Anforderungen zustande kommen? Welcher TÜV prüft denn Kärnan, im Gegensatz zur Krake? Und wie kommen die unterschiedlichen Bewertungskriterien für die verschiedenen TÜVs zustande, wenn nicht durch landespolitische Vorgaben/ Gesetze, wenn die unterschiede nicht politischen Ursprungs sind?

Bist Du der Meinung, dass das Mindestalter des Euro-Fighter im Belantis nach genau den gleichen Kriterien gewählt wurde wie für jenen im Hansa Park? Und das beim Kärnan für das Mindestalter die gleichen Kriterien angewendet wurden wie für Krake?
 

t4-michael

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Auch wenn ich denke, dass es nicht viel bringt hier was zu erklären aber ich versuche es doch mal zu einigen deiner genannten Punkte (obwohl es ja schon zum Teil im Vorbeitrag steht).
Punkte warum es zu unterschiedlichen Größen- oder Altersbeschränkungen kommt gibt es mehrere. Politische finde ich allerdings auf Anhieb keine.

1. In der DIN EN 13814 stehen Prüfempfehlungen und Hinweise, um bei der Entscheidung über die Grenzen des Fahrgeschäfts im Hinblick auf das Alter und auf die üblichen kognitiven Fähigkeiten behilflich zu sein. Zusätzlich muss aber sowohl vom Hersteller als auch vom Betreiber eine Risikobeurteilung für das entsprechende Fahrgeschäft erstellt werden.

2. "TÜV´s" werden zwar als Prüforganisationen bezeichnet, sind aber in der Rechtsform einfach auch nur Firmen welche am Markt agieren. Jeder Prüfer und Sachverständige arbeitet mit Checklisten, Normen usw. Trotzdem hat er aber auch einen Ermessenspielraum da gerade das bewertete Risiko doch immer auch personenbezogen ist. Gerade das vertretbare Restrisiko wird von verschiedenen Personen oft unterschiedlich eingeschätzt und beurteilt.

3. Weil die "TÜV´s" eben Firmen sind kann sich jeder Betreiber eines Parks oder ähnliches auch selbst aussuchen wer bei ihm prüft. Auch dadurch ist manches im bestimmten Rahmen steuerbar.

4. Und zu guter Letzt entscheidet immer noch der Betreiber wie er die Regeln dann in seinem Park/Betrieb festlegt. Er muss es ja auch verantworten. Keiner von uns kennt die genauen Abnahmeprotokolle der einzelnen Parks und Attraktionen. Wir sehen nur die Angaben auf der Homepage, Hinweisschilder am Eingang usw. Es heißt also nicht unbedingt, dass auf einem Protokoll kein Mindestalter draufsteht nur weil der Park es auf seinen Hinweisschildern nicht stehen hat.

Ich denke, du bist da etwas festgefahren mit der Meinung was von staatlicher Seite in Betrieben alles kontrolliert wird. Hier gibt es aber doch einige Möglichkeiten wie es zu diesen Unterschieden kommen kann.
 

Peppy

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Und eben so sieht es aus.
Auch ich habe in der Windbranche regelmäßig persönlichen Kontakt zu TÜV, Dekra oder GTÜ und begleite diese bei Erstabnahmen oder Wiederholungsprüfungen von Fahrkörben z.B.
Und da ist es so, dass es Checklisten gibt und Ermessungsspielräume gibt. Der eine TÜVer möchte die Überlast vielleicht etwas höher eingestellt haben, damit die Monteure mit Werkzeug und PSA ohne Probleme nach oben kommen, der Andere widerum möchte es etwas niedriger eingestellt haben, unterhalb der Herstellervorgabe. Alles innerhalb der Toleranzwerten.
Und so ist es bei den Altersangaben auf Fahrgeschäften ebenfalls. Wenn der TÜV verlangt, Coaster X Y ist erst ab 12 zugelassen, obwohl der Hersteller nur Größenangaben angibt, muss der Park die TÜV Vorgaben einhalten. Ihm steht es aber frei, bei der nächsten Inspektion eine andere zertifizierte TÜV Firma zu beauftragen.
 

MS_86

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Der Park muss sich bei seinen Altersvorgaben an Recht und Gesetz halten. Eine sachgrundlose Ungleichbehandlung wegen des Alters dürfte einen AGG-Verstoß darstellen. Eine entsprechende TÜV-Vorgabe wäre selbstredend ein anerkannter Sachgrund, wenn sie auf sachlichen Erwägungen beruht.
 

Pr1nZ_iVe

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Warum Huracan im Belantis andere Mindestanforderungen als FvN hat (was genaugenommen nichtmal ein EuroFighter ist), sollte wohl jedem, der beide gefahren ist, einleuchten...
 
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