Eben es mag zwar der gleiche Coaster-Typ sein, aber ein anderes Layout (mit anderen Kräften) kann da schon einen großen Unterschied machen... Und vielleicht auch die Fahreigenschaften. Letztendlich ist es aber so, dass der TÜV entscheidet und die Parks sich dann auch daran halten. Ich verstehe nicht, warum man meint, dass immer noch diskutieren zu müssen. Da wird niemand nachgeben, denn wenn was passiert und sich raustellt, dass der MA jemanden hat fahren lassen, der das nicht durfte, dann hat der MA ein Problem... Und der Fahrgast wird sich vermutlich noch beklagen, warum man ihn dann überhaupt hat fahren lassen. Klare Regeln eigentlich... Aber heute gibts ja immer mehr Leute, die für sich denken, sie müssten sich nicht an Regeln halten... Das scheint mir das Kernproblem zu sein.Der Park muss sich bei seinen Altersvorgaben an Recht und Gesetz halten. Eine sachgrundlose Ungleichbehandlung wegen des Alters dürfte einen AGG-Verstoß darstellen. Eine entsprechende TÜV-Vorgabe wäre selbstredend ein anerkannter Sachgrund, wenn sie auf sachlichen Erwägungen beruht.
