• Willkommen im Coasterfriends Forum!

Sind Onridebilder legal?

Michaelrot

Fastpass Besitzer
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2010
Beiträge
409
Darf ich überhaupt auf der Achterbahn fotografiert werden und diese überhaupt angezeigt werden?


Hier wird aufgeklärt.


 

Kernan

CF Team Redaktion
Teammitglied
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2017
Beiträge
215
Interessantes Video. Herr Solmecke braucht aber ein wenig Freizeitpark-Nachhilfe 🤪
 

Floooooo

CF Team IT
Teammitglied
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2014
Beiträge
2.396
Interessantes Video. Herr Solmecke braucht aber ein wenig Freizeitpark-Nachhilfe 🤪
Ohja. Vor allem über die "1000den Freizeitparks" in Deutschland neben dem EP & PHL.
Ich würde aber sehr gern diesen Warner-Park in Miami besuchen mit dem Hogwarts-Land...

Und im Ernst: Mit der DSGVO kenne ich mich beruflich a bisserl aus und vertrete auch grundsätzlich seine Ansicht, dass eine allgemeine "Einwilligung per AGB" nicht so einfach ausreicht. Beim Vertragszweck hingegen sind wir schon meiner Ansicht nach schon im Graubereich - er argumentiert ja, der Vertragszweck wäre einfach "Spaß zu haben und die Attraktionen zu nutzen". Ein Park würde vermutlich argumentieren, dass zu den vertraglichen Leistungen, die die Besucher nutzen, eben auch das Anfertigen von Bildern gehört, um den - ich sag mal platt - "Spaß für Freunde & Familie zu dokumentieren" (Ich denke da an den Disney-Slogan: Making Memories... das gilt letztlich auch für Parks im Geltungsbereich der DSGVO/ GDPR).

In den YouTube-Kommentaren findet man auch von einigen Nutzern den Hinweis, dass ja in vielen Parks am Beginn der Warteschlange nochmal explizit auf das Anfertigen von OnRide-Bildern hingewiesen wird (meines Wissens nach z.B. im Europapark) - da hätte mich auch mal seine rechtliche Einordnung interessiert - also: ist das dann evtl. doch eine wirksame Einwilligung, wenn ich mich anstelle?

Zu guter Letzt fände ich noch interessant, wie es sich verhält, wenn man Systeme benutzen würde, bei denen niemand sonst außer einem selbst das eigene Bild sehen kann - dann bleibt zwar die Verarbeitung personenbezogener Daten, aber nicht das Veröffentlichen/ zur Schau stellen (mit solchen System meine ich Dinge wie z.B. in der WDW (ja, ich weiß, nicht relevant für GDPR, aber nur zur Erklärung, ähnliches könnte ja hier auch jemand einführen): Es gibt keine Monitore mehr, sondern Besucher werden individuell identifiziert (z.B. via Magic Band) und bekommen ihr Foto direkt in ihren Account geladen)

Insofern hoffe ich ja auf Fortsetzung und wünsche Herrn Solmecke noch viele wunderbare Besuche im Warnerpark in Miami ;-)
 

Venturi

Airtime König
Mitglied seit
2014
Beiträge
38
Wenn man schonmal beim Phantasialand ist kann man auch mal die "Kennzeichenanalyse" am Haupteingang diskutieren.
 

Venturi

Airtime König
Mitglied seit
2014
Beiträge
38
Ein Auszug aus den ABGs:
15. Das PHANTASIALAND Brühl erfasst die Ortscodes auf den Nummernschildern der anreisenden Fahrzeuge. Es speichert keine individuellen Kennzeichen einzelner Fahrzeuge seiner Besucher. Das Signal der Kameras wird bereits innerhalb des lokalen Speichers anonymisiert und dann unmittelbar gelöscht.

Die Kameras hängen an der Brücke am Haupteingang.
 

Floooooo

CF Team IT
Teammitglied
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2014
Beiträge
2.396
Ein Auszug aus den ABGs:


Die Kameras hängen an der Brücke am Haupteingang .
Naja, dann ist der Fall doch klar - ein komplettes KFZ-Kennzeichen ist personenbezogen (Bzw. korrekter: personenbeziehbar); wenn aber durch die technische Lösung sichergestellt ist, dass nur der Ortscode (also der Teil vor dem Bindestrich) verarbeitet wird: no problemo - das entspricht ungefähr der Verarbeitung Deiner Wohnort-PLZ ohne weiteren Bezug zu Deiner Person (denke zB daran, wenn Du in Läden an der Kasse nach deiner PLZ gefragt wirst - die PLZ allein ist nicht personenbeziehbar)

Ich dachte, es geht ggf. um Kennzeichenerfassung für Ein- und Ausfahrt der Parkplätze, da kann die Argumentation wieder anders aussehen.
 

sven

CF Guru
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2009
Beiträge
3.702
Die Brücke am Haupteingang ist über einer öffentlichen Straße und erfasst damit auch Nicht-Kunden des Parks. Entweder diese Erfassung ist generell legal (und ich dürfte das auch auf der Straße vor meiner Haustür machen), dann muss es nicht in den AGB stehen, oder sie ist es nicht - dann bringt auch der Eintrag in den AGB nichts. So recht versteh ich das nicht.
 

SethAC

Fastpass Besitzer
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2017
Beiträge
244
Ich denke so wie das in den AGB beschrieben ist, ist das tatsächlich in Ordnung. Grundsätzlich darf kein Bezug zu einer Person aufgebaut werden, sprich personenbezogene Daten. Wenn aber stimmt was da steht, und davon sollte man erstmal ausgehen, würde zum Beispiel wenn ich da durchfahre nur das "DU" für Duisburg gezählt, danach anonymisiert und gelöscht. Das dient wahrscheinlich einfach nur um zu sehen, wo die Leute herkommen.

Heißt wenn man das System etwas verwirbeln will, einfach immer und immer und immer wieder durchfahren, bis jemandem auffällt "warum kommen denn heute 80% unserer Besucher aus Duisburg?" :D
 

Floooooo

CF Team IT
Teammitglied
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2014
Beiträge
2.396
Die Brücke am Haupteingang ist über einer öffentlichen Straße und erfasst damit auch Nicht-Kunden des Parks. Entweder diese Erfassung ist generell legal (und ich dürfte das auch auf der Straße vor meiner Haustür machen), dann muss es nicht in den AGB stehen, oder sie ist es nicht - dann bringt auch der Eintrag in den AGB nichts. So recht versteh ich das nicht.
Da stimme ich Dir zu. Naja, vermutlich der Klassiker: Lieber mal Gürtel & Hosenträger anziehen :devilish: (also der Versuch, die Besucher schonmal über die AGB zu binden, dann bleibt für den Streitfall nur der kleine Rest. Allerdings halte ich sowas auch in den AGB für generell problematisch - Stichwort: überraschende Klausel; rechnet man beim Abschluss eines Vertrags für den Besuch eines Freizeitparks tatsächlich damit, schon auf dem Weg "getracked" zu werden? Aber ok, Graubereichs-Klauseln gibt es ja in vielen AGB - die halten dann meist solange, bis sie mal jemand austestet...)

Der Punkt zur generellen Erfassung ist wirklich interessant - so blöd es klingt: ich hätte jetzt spontan gesagt, das ich das wirklich prinzipiell auch vor meiner Haustür machen darf (unter den beschriebenen Bedingungen, also keine personenbezogenen Daten verarbeiten). Wäre vielleicht auch mal ein Fall für Herrn Solmecke.
 
Oben