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Darf ich überhaupt auf der Achterbahn fotografiert werden und diese überhaupt angezeigt werden?
Hier wird aufgeklärt.
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Ohja. Vor allem über die "1000den Freizeitparks" in Deutschland neben dem EP & PHL.Interessantes Video. Herr Solmecke braucht aber ein wenig Freizeitpark-Nachhilfe 🤪
Was macht das PHL da?Wenn man schonmal beim Phantasialand ist kann man auch mal die "Kennzeichenanalyse" am Haupteingang diskutieren.
15. Das PHANTASIALAND Brühl erfasst die Ortscodes auf den Nummernschildern der anreisenden Fahrzeuge. Es speichert keine individuellen Kennzeichen einzelner Fahrzeuge seiner Besucher. Das Signal der Kameras wird bereits innerhalb des lokalen Speichers anonymisiert und dann unmittelbar gelöscht.
Naja, dann ist der Fall doch klar - ein komplettes KFZ-Kennzeichen ist personenbezogen (Bzw. korrekter: personenbeziehbar); wenn aber durch die technische Lösung sichergestellt ist, dass nur der Ortscode (also der Teil vor dem Bindestrich) verarbeitet wird: no problemo - das entspricht ungefähr der Verarbeitung Deiner Wohnort-PLZ ohne weiteren Bezug zu Deiner Person (denke zB daran, wenn Du in Läden an der Kasse nach deiner PLZ gefragt wirst - die PLZ allein ist nicht personenbeziehbar)
Spannend, wusste gar nicht das die das machen.
Spannend, wusste gar nicht das die das machen.
Da stimme ich Dir zu. Naja, vermutlich der Klassiker: Lieber mal Gürtel & Hosenträger anziehen (also der Versuch, die Besucher schonmal über die AGB zu binden, dann bleibt für den Streitfall nur der kleine Rest. Allerdings halte ich sowas auch in den AGB für generell problematisch - Stichwort: überraschende Klausel; rechnet man beim Abschluss eines Vertrags für den Besuch eines Freizeitparks tatsächlich damit, schon auf dem Weg "getracked" zu werden? Aber ok, Graubereichs-Klauseln gibt es ja in vielen AGB - die halten dann meist solange, bis sie mal jemand austestet...)Die Brücke am Haupteingang ist über einer öffentlichen Straße und erfasst damit auch Nicht-Kunden des Parks. Entweder diese Erfassung ist generell legal (und ich dürfte das auch auf der Straße vor meiner Haustür machen), dann muss es nicht in den AGB stehen, oder sie ist es nicht - dann bringt auch der Eintrag in den AGB nichts. So recht versteh ich das nicht.