Um das mal klarzustellen: Mir ist bewusst, dass das jetzt gemacht wird, um die Sicherheit zu erhöhen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vor kommt. Was allerdings absoluter Quatsch ist der hier verbreitet wird, ist dass das irgendwas mit Bestandschutz zu tun hat.
Es kam in meiner ersten Nachricht nicht gut rüber, aber eine bauähnliche/-gleiche Bahn, die heutzutage gebaut werden würde (G-Kräfte innerhalb der genannten Grenzen), könnte mit dem exakt gleichen Rückhaltesystem ausgeliefert werden, das auch bisher bei der Heißen Fahrt im Einsatz war. Nämlich ohne elektronische Bügelkontrolle. Das steht so in der aktuell gültigen
DIN EN 13814-1:2019-11 (liegt mir vor) und das stand (in etwas anderem Wortlaut) auch schon in der zur Eröffnung gültigen alten Version (liegt ebenfalls vor).
Das Rückhaltesystem war zur Eröffnung Klasse 3 und ist es demnach heute also ebenfalls noch; die Klasse ist nämlich einzig von den wirkenden Kräften abhängig und die werden sich sicher nicht geändert haben. Was jetzt vom TÜV empfohlen wird, ist das Rückhaltesystem mittels Positionsüberwachung auf Klasse 4 aufzurüsten.