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Technische Unfälle/Vorfälle in Freizeitparks, auf Volksfesten etc.

Peppy

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Also bleibt ja nur menschliches Versagen übrig. Man muss allerdings schon stark hin- und herrutschen, und den Bügel relativ locker haben, damit so etwas passieren kann. Und wenn auch nur in der vorderen Reihe möglich. In der hinteren Reihe ist ed durch die seitlichen Verkleidungen zu eng.
 

Charlie Hotel

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Laut dem Gutachten des TÜV Rheinland entsprach das Rückhaltesystem, das heißt der Bügel zur Sicherung der Fahrgäste, zum Zeitpunkt des Unfalls den erforderlichen Auflagen.
Das Gutachten empfiehlt laut Kreis aber eine Nachrüstung, um einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten.
Entsprichen die Bügel nun dem heutigen Stand der Technik oder nicht? Wenn ja, was muss denn dann überhaupt nachgerüstet werden? Irgendwie wiedersprechen sich die zitierten Aussagen des Gutachtens/Kreises/Artikels.

Die Bügel der Gerstlauer Bobsleds sind doch wohl zumindest mal Klasse 3 Rückhaltevorrichtungen und sollten damit innerhalb der Anforderungen nach Norm für diese Bahn liegen (Abbremsung ax >= -1,2g; Vertikal az >= 0,0g)?
 

IntaminBoy

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Kann ja eigentlich nur bedeuten, dass die erforderlichen Auflagen nicht gut genug waren um diesen Unfall zu verhindern.
 

erdbeerschorsch

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"Bügel war während der Fahrt auf" ist auch noch möglich nach dem Bericht. Das ist kein technischer Defekt. Das passt dann gut zur Empfehlung Kontrollsysteme nachzurüsten.
 
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arpi

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Ich verstehe das so, dass die Bügel den Auflagen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung der Bahn gegolten haben, entsprechen und da es eine nicht modifizierte Bahn ist, somit auch heute noch als Maßstab zum Betrieb herangezogen werden. Somit haben die Bügel den zum Zeitpunkt des Unfalls erforderlichen Auflagen, die eben aus dem Eröffnungsjahr stammen, entsprochen.
Seit der Inbetriebnahme haben sich die Anforderungen/Regeln/Normen aber verändert und jetzt empfiehlt der TÜV die Rückhaltevorrichtungen an die jetzt geltenden Standards anzupassen (z.B. elektronische Bügelüberwachung oder Höcker an der Sitzvorderkante) um eine höhere Sicherheit zu gewährleisten.

Die Nessie hat z.B. auch noch die alten Schwarzkopf-Bügel, die so vom TÜV jährlich abgenommen werden, da diese unter Bestandsschutz fallen, die aber sicher bei einem Neubau oder dem Umbau der Anlage nicht mehr genehmigt werden würden.
 

arpi

CF Guru
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Bei NTV wird genauer erklärt, was die Nachrüstung umfasst und worauf sich die eingehaltenen Auflagen beziehen:

"Die Prüfung habe ergeben, dass das Rückhaltesystem mit den Bügeln zur Sicherung der Fahrgäste den Anforderungen zum Zeitpunkt der Genehmigung der Anlage entsprochen habe und somit normkonform gewesen sei, teilte die Kreisverwaltung Cochen-Zell mit. Um jedoch einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten, habe die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH eine Nachrüstung empfohlen, teilte der Kreis weiter mit.
Die Nachrüstung sehe ein elektronisches Rückhaltesystem vor, sagte der Sprecher der Kreisverwaltung. Derzeit sei es so, dass die Bügel von den Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitern kontrolliert würden. Bei dem elektronischen System könne die Achterbahn nicht losfahren, wenn die Bügel nicht eingerastet seien."

Quelle: www.n-tv.de
 
G

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Bei NTV wird genauer erklärt, was die Nachrüstung umfasst und worauf sich die eingehaltenen Auflagen beziehen:

"Die Prüfung habe ergeben, dass das Rückhaltesystem mit den Bügeln zur Sicherung der Fahrgäste den Anforderungen zum Zeitpunkt der Genehmigung der Anlage entsprochen habe und somit normkonform gewesen sei, teilte die Kreisverwaltung Cochen-Zell mit. Um jedoch einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten, habe die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH eine Nachrüstung empfohlen, teilte der Kreis weiter mit.
Die Nachrüstung sehe ein elektronisches Rückhaltesystem vor, sagte der Sprecher der Kreisverwaltung. Derzeit sei es so, dass die Bügel von den Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitern kontrolliert würden. Bei dem elektronischen System könne die Achterbahn nicht losfahren, wenn die Bügel nicht eingerastet seien."

Quelle: www.n-tv.de
Das verstehe ich, finde es aber übertrieben. Was machen wir dann mit Colorado Adventure wenn ein korpulenter Mensch und ein sehr schmalöer Mensch in einer Reihe sitzen? Da wird ohnehin nur ganz locker am Bügel (im Vorbeigehen) ein wenig gezogen und festgestellt ob er auf gehen würde, nicht aber ob er gut sitzt. DOrt ist aber noch nie etwas passiert (soweit ich das weiß). Es wird trotzdem immer und überall "Platz" für menschliches Versagen oder gar Manipultion elektronischer Systeme (siehe Freefall Tower USA) geben. Ich denke es muss einfach eine absolut konsequente Umsetzung der Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen gewährleistet werden. 100% Sicherheit gibt es nie und nirgendwo ... aber nahe dran ist möglich ....
 

Redwolve

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Entsprichen die Bügel nun dem heutigen Stand der Technik oder nicht? Wenn ja, was muss denn dann überhaupt nachgerüstet werden? Irgendwie wiedersprechen sich die zitierten Aussagen des Gutachtens/Kreises/Artikels.

Die Bügel der Gerstlauer Bobsleds sind doch wohl zumindest mal Klasse 3 Rückhaltevorrichtungen und sollten damit innerhalb der Anforderungen nach Norm für diese Bahn liegen (Abbremsung ax >= -1,2g; Vertikal az >= 0,0g)?
Das widerspricht sich für mich auch, wenn die Technik nicht den heutigen Standart entspricht kann man es auch als technischen defekt nehmen. Sehr komische Aussage.
 

Charlie Hotel

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Um das mal klarzustellen: Mir ist bewusst, dass das jetzt gemacht wird, um die Sicherheit zu erhöhen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vor kommt. Was allerdings absoluter Quatsch ist der hier verbreitet wird, ist dass das irgendwas mit Bestandschutz zu tun hat.

Es kam in meiner ersten Nachricht nicht gut rüber, aber eine bauähnliche/-gleiche Bahn, die heutzutage gebaut werden würde (G-Kräfte innerhalb der genannten Grenzen), könnte mit dem exakt gleichen Rückhaltesystem ausgeliefert werden, das auch bisher bei der Heißen Fahrt im Einsatz war. Nämlich ohne elektronische Bügelkontrolle. Das steht so in der aktuell gültigen DIN EN 13814-1:2019-11 (liegt mir vor) und das stand (in etwas anderem Wortlaut) auch schon in der zur Eröffnung gültigen alten Version (liegt ebenfalls vor).
Das Rückhaltesystem war zur Eröffnung Klasse 3 und ist es demnach heute also ebenfalls noch; die Klasse ist nämlich einzig von den wirkenden Kräften abhängig und die werden sich sicher nicht geändert haben. Was jetzt vom TÜV empfohlen wird, ist das Rückhaltesystem mittels Positionsüberwachung auf Klasse 4 aufzurüsten.
 

Redwolve

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Um das mal klarzustellen: Mir ist bewusst, dass das jetzt gemacht wird, um die Sicherheit zu erhöhen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vor kommt. Was allerdings absoluter Quatsch ist der hier verbreitet wird, ist dass das irgendwas mit Bestandschutz zu tun hat.

Es kam in meiner ersten Nachricht nicht gut rüber, aber eine bauähnliche/-gleiche Bahn, die heutzutage gebaut werden würde (G-Kräfte innerhalb der genannten Grenzen), könnte mit dem exakt gleichen Rückhaltesystem ausgeliefert werden, das auch bisher bei der Heißen Fahrt im Einsatz war. Nämlich ohne elektronische Bügelkontrolle. Das steht so in der aktuell gültigen DIN EN 13814-1:2019-11 (liegt mir vor) und das stand (in etwas anderem Wortlaut) auch schon in der zur Eröffnung gültigen alten Version (liegt ebenfalls vor).
Das Rückhaltesystem war zur Eröffnung Klasse 3 und ist es demnach heute also ebenfalls noch; die Klasse ist nämlich einzig von den wirkenden Kräften abhängig und die werden sich sicher nicht geändert haben. Was jetzt vom TÜV empfohlen wird, ist das Rückhaltesystem mittels Positionsüberwachung auf Klasse 4 aufzurüsten.
Danke für deine Erklärung von der Materie habe ich wenig Ahnung aber so ist es für mich die Abgrenzung verständlich.
 

Epfan95

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So krass es klingt und natürlich rede ich da nur von eigenen Eindrücken, aber wir waren ja eine knappe Woche vor diesem Unfall in Klotten.

Ich habe in keinem Park dieses Jahr selbst am Wochenende so viel Wechselbetrieb und leider auch unmotiviertes Personal vorgefunden als dort. Und wie schon mehrfach berichtet sind die Bügel sowohl bei der Wasserbahn, als auch bei der heissen Fahrt nicht händisch kontrolliert worden. Ich frage mich trotzdem, ob die Frau einfach selbst nicht in der Lage war, abzuschätzen wie tief der Bügel geschlossen werden muss um sicher in der Bahn zu sitzen, oder ob genau für solche Fälle nicht doch eine wie in Tripsdrill später eingeführte Mitarbeiterkontrolle der Bügel das Ganze verhindern hätte können…
 

haparkfan

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Aber ist es nicht so, dass die Bügel eine „Mindesttiefe“ erreichen müssen, damit es überhaupt eine Freigabe gibt? Deshalb werden die Bügel ja auch immer runtergedrückt, wenn ein Platz frei bleibt, damit der Zug die Starterlaubnis bekommt.

Und man sieht es bei anderen Gerstlauerbahnen ja auch, dass es einen leuchtenden Punkt an jedem Sitz gibt, der signalisiert: „Bügel ist runtergedrückt“ und dann geht es erst los.

Und soweit ich das in Erinnerung habe, müssen die Bügel eine bestimmte Tiefe erreichen, damit es die Freigabe gibt und diese Tiefe ist so festgelegt, dass jeder dringehalten wird, egal wie dünn/dick/klein/groß - oder täusche ich mich da?

Und die Kontrollen sind doch auch wirklich nur fürs Sicherheitshefühl, oder nicht? Während Corona gabs die oft ja auch nicht, da hat ein Blick gereicht bzw. Da ist geguckt worden, ob der Zug die Freigabe hat.
 

toschy

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Aber ist es nicht so, dass die Bügel eine „Mindesttiefe“ erreichen müssen, damit es überhaupt eine Freigabe gibt? Deshalb werden die Bügel ja auch immer runtergedrückt, wenn ein Platz frei bleibt, damit der Zug die Starterlaubnis bekommt.

Und man sieht es bei anderen Gerstlauerbahnen ja auch, dass es einen leuchtenden Punkt an jedem Sitz gibt, der signalisiert: „Bügel ist runtergedrückt“ und dann geht es erst los.

Und soweit ich das in Erinnerung habe, müssen die Bügel eine bestimmte Tiefe erreichen, damit es die Freigabe gibt und diese Tiefe ist so festgelegt, dass jeder dringehalten wird, egal wie dünn/dick/klein/groß - oder täusche ich mich da?

Und die Kontrollen sind doch auch wirklich nur fürs Sicherheitshefühl, oder nicht? Während Corona gabs die oft ja auch nicht, da hat ein Blick gereicht bzw. Da ist geguckt worden, ob der Zug die Freigabe hat.
Nein, es gibt bei diversen Bahnen keine "Mindesttiefe" wie du sie beschreibst. Diese Bahnen sind nicht elektronisch überwacht und können somit jederzeit losfahren.

Diese automatische Bügelüberwachung die du grade erwähnst findet bei meist größeren Anlagen statt mit anderen G-Kräften. Wie eben CharlieHotel schon erklärt hat, je nach Einsatzart werden andere Überwachungen vorrausgesetzt bzw. empfohlen
 

YellowPhoenix18

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Ich verstehe das so, dass die Bügel den Auflagen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung der Bahn gegolten haben, entsprechen und da es eine nicht modifizierte Bahn ist, somit auch heute noch als Maßstab zum Betrieb herangezogen werden. Somit haben die Bügel den zum Zeitpunkt des Unfalls erforderlichen Auflagen, die eben aus dem Eröffnungsjahr stammen, entsprochen.
Seit der Inbetriebnahme haben sich die Anforderungen/Regeln/Normen aber verändert und jetzt empfiehlt der TÜV die Rückhaltevorrichtungen an die jetzt geltenden Standards anzupassen (z.B. elektronische Bügelüberwachung oder Höcker an der Sitzvorderkante) um eine höhere Sicherheit zu gewährleisten.

Die Nessie hat z.B. auch noch die alten Schwarzkopf-Bügel, die so vom TÜV jährlich abgenommen werden, da diese unter Bestandsschutz fallen, die aber sicher bei einem Neubau oder dem Umbau der Anlage nicht mehr genehmigt werden würden.
Hier muss erwähnt werden, dass Nessie nachgerüstet wurde. Auf der Seite zum Ausgang hin sind Positionsleuchten. Selbst habe ich vor ein paar Wochen erlebt, wie ein etwas korpulenterer Mann umgesetzt wurde, weil auf dem Platz wo er saß keine Freigabe möglich war. Die Wagen haben sehr wohl eine Bügelüberwachung, ich weiß nur nicht, ob die mit der neuen Steuerungsanlage verbunden ist.
 
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