• Willkommen im Coasterfriends Forum!

Technische Unfälle/Vorfälle in Freizeitparks, auf Volksfesten etc.

Gebirgsbahnnostalgiker

Fastpass Besitzer
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2011
Beiträge
214
Genau das dachte ich auch, ist ja gerade an tragenden (Bauwerks-) Stützen eigentlich Gang und Gebe könnte man meinen... :unsure:
Ich möchte mir gar nicht vorstellen was sonst noch hätte passieren können, wenn das Auto eben nicht gegen die Stütze, sondern direkt in die Wellblechwand gefahren wäre. Das hätte vermutlich für alle Beteiligten in jeglicher Hinsicht ganz anders ausgehen können. Klar gibt es nicht immer die 100%ige Sicherheit und viele Szenarien kann man einfach im Vorhinein nicht bedenken aber trotzdem würde es mich nicht wundern, wenn das Phantasialand hier alsbald nachbessert um so etwas zukünftig zu vermeiden.
Man muss halt bei solchen Schockmomenten immer aufpassen, dass man nicht die Balance verliert, absolute Sicherheit gibt es nie. Ein stabiler Doppelstabmattenzaun mit Betonkante war ja davor. Vor was will man die Bahn schützen? Kleinwagen, Sportwagen, Kleinbus, Reisebus, Liefer-LKW, außer Kontrolle geratene Baumaschine, Flugzeugabsturz? Zaun, Poller, Mauer, dickere Mauer, noch dickere Mauer, Betonkuppel?
Ich erinnere mich noch an die Kuppeln der Kernkraftwerke, die für die größten Flugzeuge ihrer Zeit gerechnet wurden und einem Flugzeugabsturz standhalten konnten. Also bis der A380 kam...
Wie gesagt, da sollte man nicht völlig die Balance verlieren.
 

Benny

CF Team
Teammitglied
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2008
Beiträge
1.251
War ein Unfall der täglich drölf mal passiert, wahrscheinlicher ist halt eher einen Baum zu treffen, die gibts wohl wesentlich öfter als Achterbahnstützen ;)

Die Stütze ist ja direkt am Boden befestigt und augenscheinlich auch nicht beschädigt, da wird die meißte Kraft direkt in den Boden geleitel…

Wenn du die Statik von Taron hast kannst per Software innerhalb von Minuten sagen wie wichtig se ist bzw. berechnen wo bei einem Einschlag Schaden entstehen könnte. Denke nichts anderes hat Intamin gemacht und die Struktur/Nähte werden dann nochmal separat untersucht…
 

TiDra

Airtime König
Mitglied seit
2011
Beiträge
464
Was ich mich aber frage, ob die Achterbahn selbst für so etwas auch Sensoren hat. Also quasi gegen äußere Einflüsse. Denn eigentlich sichert sich die Achterbahn ja "nur" selbst ab. Also haben die Operator´s das überhaupt mitbekommen?

Nein, für so etwas gibt es keine Überwachung. Deswegen gibt es morgens die allgemein verpflichtende Sichtkontrolle der Anlagen, um eventuelle Veränderungen bei Fundamenten, Rissen in der Trägerstruktur oder Lösen von Bolzen und Muttern zu überwachen.

Ich bin mir nicht mal sicher, ob der gesamte Streckenverlauf per Kamera eingesehen werden kann (bzw. ob das Vorschrift ist).

Verpflichtend ist da meines Wissenstands eine Videoüberwachung nur bei Anlagen, die eine manuelle Freigabe des Fahrbetriebs benötigen (z.B. Sommerrodelbahnen von Wiegand). Bei allen anderen Bahnen ist nur der Blockbereich entsprechend per Video überwacht, wenn dieser vom Bereich des Bedienpults nicht optisch wahrgenommen werden kann. (Sichtkontrolle). Ansonsten besteht keine Verpflichtung den kompletten Streckenbereich zu überwachen.

Viele Parks gehen aber trotzdem hin und platzieren zusätzliche Kameras, um alle Bereiche der Anlage im Blick zu haben. Das ist aber mehr als die technische Notwendigkeit. :)
 

Charlie Hotel

Fastpass Besitzer
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2022
Beiträge
258
Leider kam es heute scheinbar zu einem tödlichen Unfall bei der Wartung von Taron im Phantasialand:
Nach ersten Erkenntnissen ist der Mitarbeiter wohl von einem Zug am Kopf getroffen worden.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat nun Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei Mitarbeitende eingeleitet.
"Gegen die Beschuldigten besteht der Anfangsverdacht, Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung von Arbeitsunfällen missachtet zu haben."

Quelle (ohne zusätzliche Informationen)
 

Unicorn

Re-Rider
Mitglied seit
2023
Beiträge
92
Nein, für so etwas gibt es keine Überwachung. Deswegen gibt es morgens die allgemein verpflichtende Sichtkontrolle der Anlagen, um eventuelle Veränderungen bei Fundamenten, Rissen in der Trägerstruktur oder Lösen von Bolzen und Muttern zu überwachen.



Verpflichtend ist da meines Wissenstands eine Videoüberwachung nur bei Anlagen, die eine manuelle Freigabe des Fahrbetriebs benötigen (z.B. Sommerrodelbahnen von Wiegand). Bei allen anderen Bahnen ist nur der Blockbereich entsprechend per Video überwacht, wenn dieser vom Bereich des Bedienpults nicht optisch wahrgenommen werden kann. (Sichtkontrolle). Ansonsten besteht keine Verpflichtung den kompletten Streckenbereich zu überwachen.

Viele Parks gehen aber trotzdem hin und platzieren zusätzliche Kameras, um alle Bereiche der Anlage im Blick zu haben. Das ist aber mehr als die technische Notwendigkeit. :)
Bin gespannt, ob an der Stelle dann zukünftig ne Kamera hängen wird...
 

Thomas1988

Stammgast
Mitglied seit
2020
Beiträge
272
Bin gespannt, ob an der Stelle dann zukünftig ne Kamera hängen wird...
Da wird keine Kamera hinkommen. Es ist schon ein 6er im Lotto wenn die Stütze nochmal getroffen wird. Auch ist es immer eine Frage wie häufig einer auf den Monitor achtet. Die werden da höchstens den Zaun etwas verstärken oder einen Betonblock hinlegen. Auch das ist in meinen Augen nichtmal erforderlich 😂
 

erdbeerschorsch

Airtime König
Mitglied seit
2009
Beiträge
663

Grauenhafter Unfall auf dem „Sommerfest auf der Hardhöhe“ in Fürth. Ein Mann (31) wurde von der schwingenden Sitzreihe eines Karussells erfasst. Er stürzte, wurde zwischen Boden und dem Fahrgeschäft eingeklemmt. Der Mann hatte keine Überlebenschance
 

Peppy

Fastpass Besitzer
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2022
Beiträge
1.164
Grauenvoll. Aber warum wird gegen den Betreiber auf fahrlässiger Tötung ermittelt? Man kann doch bei so gut wie jedem Rundfahrgeschäft einfach in die Sperrzone kommen, da gibt es ja selten Absperrungen, sind ja auch, warum auch immer, nicht vom TÜV vorgegeben.
 

doCoaster

CF Team Redaktion
Teammitglied
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2008
Beiträge
9.285
Grauenvoll. Aber warum wird gegen den Betreiber auf fahrlässiger Tötung ermittelt? Man kann doch bei so gut wie jedem Rundfahrgeschäft einfach in die Sperrzone kommen, da gibt es ja selten Absperrungen, sind ja auch, warum auch immer, nicht vom TÜV vorgegeben.
Es heißt ja nur, dass ermittelt wird und nicht, dass es schon ein Ergebnis der Ermittlungen gibt. Es sollte normal sein, dass in so einem Fall die Behörden nicht einfach sagen "selbst Schuld", sondern sorgfältig den Sachverhalt prüfen und dazu gehört vor allem die Kontrolle, ob seitens Betreiber alle Vorschriften eingehalten wurden. Die Ursache kann ja sehr vielseitig sein. Es geht ja schließlich auch darum, wie solche Fälle in Zukunft verhindert werden können.
 

Peppy

Fastpass Besitzer
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2022
Beiträge
1.164
Schon richtig.
Mich wundert es eh immer wieder, warum es da keine Absperrungen gibt.
 

Floooooo

CF Team IT
Teammitglied
CLUBMEMBER
Mitglied seit
2014
Beiträge
2.622
Ich steuere mal eine vielleicht etwas seriösere, neutralere Quelle, nämlich den Polizeibericht, bei:

Der Geschädigte hielt sich gegen 19:00 Uhr im Bereich des Bedienhäuschens des Fahrgeschäfts „Tornado“, auf der Kirchweih in Fürth Hardhöhe/Gaußstraße auf.
Bei dem Karussell handelt es sich um ein Fahrgeschäft, in dem eine Reihe von Sitzplätzen nebeneinander angeordnet ist. Die Achse dreht sich während der Fahrt kreisförmig von oben nach unten.
Einer der Fahrgäste verlor während der Fahrt einen Schuh, woraufhin sich der 31-Jährige bei laufender Fahrt auf das Fahrgeschäft begab, um den Schuh beiseite zu schaffen. Hierbei wurde er erfasst und zwischen Boden und Fahrgeschäft eingeklemmt.

Nachdem der Verantwortliche den Betrieb gestoppt hatte, befreiten Ersthelfer den Geschädigten. Er wurde noch vor Ort reanimiert und mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Hier erlag er wenig später seinen schweren Verletzungen.
Der Kriminaldauerdienst führte vor Ort eine Spurensicherung durch und stellte im Anschluss das Fahrgeschäft polizeilich sicher.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde ein Sachverständiger zur Aufklärung des Unfallgeschehens hinzugezogen.
Gegen den Betreiber des Fahrgeschäfts leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ein.
Quelle

Zur Einordnung: Der "Tornado" müsste ein Scheibenwischer sein - sprich: das Thema "mangelnde Absperrung, der kann zum Karussell laufen" ist in dem Fall da wahrscheinlich nicht ganz richtig.

Ohne zu viel interpretieren zu wollen: Das Unfallopfer muss jetzt lt. dem Polizeitext nicht unbedingt ein Gast gewesen sein, sondern könnte auch ein Angestellter des Fahrgeschäftes gewesen sein.
In jedem Fall ist klar, dass erstmal ermittelt werden muss, wie genau es zu dem Unfall kam - im Falle eines Angestellten wird dann sicher auch geprüft, ob es entsprechende Sicherheitseinweisungen & Regeln von Seiten des Betreibers gab.
 

Redwolve

Stammgast
Mitglied seit
2022
Beiträge
377
Es heißt ja nur, dass ermittelt wird und nicht, dass es schon ein Ergebnis der Ermittlungen gibt. Es sollte normal sein, dass in so einem Fall die Behörden nicht einfach sagen "selbst Schuld", sondern sorgfältig den Sachverhalt prüfen und dazu gehört vor allem die Kontrolle, ob seitens Betreiber alle Vorschriften eingehalten wurden. Die Ursache kann ja sehr vielseitig sein. Es geht ja schließlich auch darum, wie solche Fälle in Zukunft verhindert werden können.
Nimmt in letzter Zeit wieder überhand solche Unfällen. ☹️
Ist sogar wichtig, um auch den Betreiber zu entlasten wenn die Hinterbliebenen Ansprüche oder Strafanträge stellen sollten.
 
Oben