Zum Einen, wie
@rotzi schon schrieb, wird die Begrenzung für allein fahrende Kinder relativ gering sein.
“Gering” ist aber relativ - dass 4-jährige irgendwo allein fahren dürfen, gibt es üblicherweise nur bei absoluten Kinderattraktionen (also z.B. diversen Kinder-Eisenbahnen etc.) - Bedingung ist dort meines Wissens auch immer, dass der Operator die Attraktion sofort stoppen kann, sollte dort ein Fahrgast beispielsweise herausklettern.
Zum Anderen: Selbst wenn ein Erwachsener mit in der Bahn saß...wie soll dieser ein herausfallendes Kind festhalten oder auffangen?
Die Bedingung, dass eine Fahrt nur mit einem Erwachsenen angetreten werden darf, hat doch rein mentale Gründe und dient dazu, das Kind zu beruhigen, wenn es Angst bekommt. Es ist definitiv nicht dafür gedacht, dass die erwachsenen Begleiter als Reserve-Sicherheitsbügel fungieren.
Auch das ist nicht ganz korrekt - ich fungiere als Aufsichtsperson zwar garantiert nicht als “Reservebügel”, bin aber dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass das Kind sich eben z.B. nicht an der Sicherung zu schaffen macht, drunter durchklettert etc. (Ja, das geht bei kleinen Kindern durchaus, wenn die es drauf anlegen würden) - die besten Beispiele hierfür sind z.B. die bekannten Zamperla (?) “Froschhüpfer” oder auch z.B. das Demolition Derby - hier gibt es für die kleinen Fahrgäste zur Sicherung Gurte, aber diese können durchaus während der Fahrt geöffnet werden.
Ja, natürlich kann ich nicht verhindern, dass ein Fahrgast herausgeschleudert wird, wenn entsprechende Kräfte am Werk sind - die gibt es aber bei diesen Attraktionen aber eher nicht (ein Wurm!) - sprich: “Herausfallen” bedingt da im Normalfall schon eine “aktive Mithilfe” des Fahrgasts. (Achtung: ich sage explizit nicht, dass das nicht nach Möglichkeit trotzdem verhindert werden sollte ;-)
Aber, vielleicht zurück zum Thema: Tatsächlich war doch in dem verlinkten Artikel überhaupt keine Rede davon, ob das Kind nun allein gefahren ist oder nicht?