An den Geländern der Blockbremsen gibt es Schränke/Schaltkästen. Ich könnte mir vorstellen, dass dort auch Bedienelemente sind, die nur im Falle eines Wartungs-/Notbetriebes genutzt werden können. Damit die Techniker von oben direkt mit Blick auf die dortige Technik einen Zug dort freigeben können.
Eventuell hat er dort selbst etwas freigegeben und schlicht vergessen/übersehen, dass die eigene Absturzsicherung aufgrund der vorherigen Überprüfung noch so angebracht war, dass der Zug sich verhakt.
Alternativ könnte er auch über Funk einem weiteren Mitarbeiter mitgeteilt haben, dass er den Zug wieder freigeben kann. Wenn dies gesichert ist, dass der andere Mitarbeiter dies auf seine Weisung gemacht hat, ohne es aus seiner Position gegenprüfen zu können, würde die Formulierung zum Schutze des anderen Mitarbeiters noch Sinn machen.