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Bestechungsversuch: Wiesn-Schausteller verurteilt

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Bestechungsversuch: Wiesn-Schausteller verurteilt


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Die Achterbahn „Höllenblitz“ steht jährlich auf dem Oktoberfest: Der Besitzer des Fahrgeschäfts (l.) ist jetzt wegen Bestechungsversuchs verurteilt worden — mit Folgen für die Wiesn?Foto: dpa/Gregor Feindt


Klaus Renoldi junior ("Höllenblitz") bietet Beamten in Bremen Fußball-Tickets und Champagner an. Das könnte große Folgen für seine Wiesn-Zulassung haben.

München - Explodierende Wasserbomben, Nebelschwaden, ein reißender Wasserfall und Wasser spuckende Minenarbeiter: In seiner Achterbahn „Höllenblitz“ auf der Wiesn setzt Klaus Renoldi auf Knalleffekte. Jetzt sorgt er für den nächsten Kracher.

Renoldi und sein Vater, Klaus Renoldi senior, sind vom Amtsgericht Bremen rechtskräftig zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Der Grund: Bestechungsversuch!
Der 39-Jährige gehört zu einer der größten Schaustellerfamilien Deutschlands. Seit 2007 ist er mit seinem „Höllenblitz“ auf dem Oktoberfest vertreten, seine Mutter Trudi führt seit 2009 das Festzelt „Wildstuben“.


Nach Steuerhinterzieher Sepp Krätz gerät nun ein weiterer Wiesn-Akteur ins Zwielicht! Wie die AZ exklusiv erfuhr, prüft das Wirtschaftsreferat bereits Renoldis Zulassung fürs Oktoberfest.

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Das Gericht legte als Tagessatz 100 Euro netto an – ging also von einem monatlichen Nettoverdienst von nur 3000 Euro aus. Renoldi junior hätte also 13 500 Euro, Renoldi senior 9000 Euro zahlen müssen. Das akzeptierten die Schausteller nicht – und legten laut Gillinger Einspruch ein: „Von den Verteidigern wurde dann einiges vorgetragen.“
Die Entscheidung fiel jetzt vor wenigen Tagen: „Daraufhin wurde keine Geldstrafe mehr, sondern eine Geldstrafe auf Bewährung verhängt“, sagt Gillinger. „Das heißt: Man wird verurteilt wegen einer Tat und wird verwarnt. Die Bewährung bei beiden dauert ein Jahr an. Wenn da nicht gegen Auflagen verstoßen wird, müssen diejenigen keine Geldstrafe bezahlen."

Ein mildes Urteil – das schwere Konsequenzen in München haben könnte.
Klaus Renoldis „Höllenblitz“ wurde laut Wolfgang Nickl vom Referat für Arbeit und Wirtschaft am 28. April zugelassen. Von den Ermittlungen gegen Renoldi habe man gewusst, so Nickl – die Zulassung habe er trotzdem bekommen, da bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung gelte.
Den vollständigen Artikel findest du hier: Abendzeitung

Der Artikel ist echt interessant und zeigt die Hintergründe auf. Angeblich hätte Renoldi durch die Verurteilung sogar fast seine Zulassung als Schausteller verloren. Das mag jetzt hart klingen, ist aber nur konsequent.
Ich persönlich bin absolut gegen Korruption und Bestechung. Es ist eine Frage der Fairness und Respekt gegenüber der Gastgeberstadt. Gute Standplätze sollte bekommen, wer ein innovatives oder traditionelles Fahrgeschäft mitbringt.
 

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Ob das die besten Plätze sind - da bin ich mir nicht so sicher. Ist ja oft so, dass ein großes Fahrgeschäft am Anfang und Ende eines Platzes stehen damit die Masse hin und her läuft. Der Höllenblitz ist so ein Eycatcher und ich verstehe natürlich schon, dass es blöd ist, ganz hinten zu stehen und das Zugpferd für die vielen kleinen, vielleicht nicht ganz so toll gestalteten Attraktionen zu sein.

Auf der letzten Wiesn stand der Höllenblitz in einer Seitengasse. Wir konnten durchlaufen, es gab keine Schlange. Zur selben Zeit am Olympielooping lag die Wartezeit bei 20 Minuten. Also das macht schon einen Unterschied. Gleichzeitig muss man natürlich auch sehen, dass Olympialooping doch nochmal ne Nummer größer ist und als Achterbahn einfach mehr her macht.


coasterfriends.de: "Vorangegangener Post wurde aufgrund von Vermutungen und Unterstellungen gelöscht. Daher passt dieser Beitrag nicht mehr ganz zum Kontext. Es geht darum ob der genannte Schausteller gute Plätze bekommen hat oder nicht."
 
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