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2021: Neuheiten und Veränderung @ Phantasialand

BasecapBoy

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Das Phantasialand hat übrigens gegen das Steuersystem geklagt.
Aktuell sind auf Freizeitparktickets 19% Umsatzsteuer und auf Tickets für Kirmes 7% Umsatzsteuer.

Zukünftig wird es wahrscheinlich so aussehen, dass Freizeitparks in Deutschland auch nur noch den geringeren Steuersatz zahlen müssen. Das heißt für uns, dass die Tickets eventuell bis zu 12% günstiger wird, je nachdem wie der Park das genau handelt (y)(y)

Quelle (leider von gestern, habe es aktuell im Radio bei 1Live gehört)

Weiß jemand wann in diesem Fall ungefähr mit einem endgültigen Urteil zu rechnen ist?
 

Volker

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Weiß jemand wann in diesem Fall ungefähr mit einem endgültigen Urteil zu rechnen ist?

Das kann Dir keiner beantworten. Zumal es sich um juristisches Neuland handelt und die im anstehenden Urteil des Finanzgerichts Köln unterlegene Partei sicherlich Revision zum Bundesfinanzhof in München einlegen wird, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen (Berufung gibt es nicht in der Finanzgerichtsbarkeit). Ein paar Jährchen werden da noch ins Land gehen (im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer von Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof bei 20 Monaten)
 
Zuletzt bearbeitet:

Zocker1998

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Weiß jemand wann in diesem Fall ungefähr mit einem endgültigen Urteil zu rechnen ist?
Jetzt :D

Leider hat der EuGH nicht zum Guten entschieden. Das heißt es bleibt alles beim alten und die Freizeitparks müssen weiterhin 19% Umsatzsteuer auf Tickets abführen.
Als Begründungen wurden unter anderem genannt, dass Jahrmärkte Kulturgut und nur temporäre Veranstaltungen sind.

Ich denke damit wird die Sache auch gegessen sein, kann mir nicht vorstellen dass da noch was passiert.

Quellen: NWB Nr. 39 S. 2880
 

Volker

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Jetzt :D

Leider hat der EuGH nicht zum Guten entschieden. Das heißt es bleibt alles beim alten und die Freizeitparks müssen weiterhin 19% Umsatzsteuer auf Tickets abführen.
Als Begründungen wurden unter anderem genannt, dass Jahrmärkte Kulturgut und nur temporäre Veranstaltungen sind.

Ich denke damit wird die Sache auch gegessen sein, kann mir nicht vorstellen dass da noch was passiert.

Quellen: NWB Nr. 39 S. 2880

Ganz so einfach ist es nicht.

Der EuGH hält es für grundsätzlich mit Unionsrecht vereinbar, dass in Deutschland unterschiedliche Steuersätze für Jahrmärkte und Freizeitparks gelten. Dies gilt aber nur dann, wenn der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewahrt ist. Dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (RZ 37 des Urteils vom 09.09.2021).

Weiter heißt es dazu, es „ist zu prüfen, ob die fraglichen Gegenstände oder Dienstleistungen aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers austauschbar sind. In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (RZ 39 s.o.). Die erste Voraussetzung hält der EuGH für erfüllt, nämlich, „dass die Leistungen auf einem Jahrmarkt einerseits und in einem Freizeitpark andererseits ähnliche Eigenschaften hätten, da der Verbraucher in beiden Fällen Schaustellerleistungen in Anspruch nehme. Außerdem kann hinsichtlich der befriedigten Bedürfnisse von einem hohen Grad an Übereinstimmung ausgegangen werden, da das vorlegende Gericht vorbehaltlich weiterer Informationen u. a. Unterhaltung und Freizeit sowie individuelles Glück, die Suche nach Abenteuer und Kontaktmöglichkeiten nennt.“ (RZ 40 s.o., schöne Beschreibung für unsere Passion).

Bei der Prüfung der zweiten Voraussetzung, wonach die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen, sind zum einen die Unterschiede zu berücksichtigen, die die Eigenschaften der fraglichen Gegenstände oder Dienstleistungen sowie deren Verwendung betreffen und daher mit diesen Gegenständen oder Dienstleistungen naturgemäß verbunden sind. Da der Gerichtshof entschieden hat, dass es nicht allein auf die Gegenüberstellung einzelner Leistungen ankommt, sind zum anderen auch die Unterschiede des Kontexts zu berücksichtigen, in dem die Leistungen erbracht werden (RZ 41 s.o.).

Diese zweite Voraussetzung muss das Finanzgericht Köln nun prüfen. Dazu darf es sich nach der Einschätzung des EuGH auch eines empirischen Gutachtens bedienen, auch wenn der EuGH hat erkennen lassen, dass das Finanzgericht die Rolle des Durchschnittsbürgers wohl auch selbst einnehmen könnte.

Das Finanzgericht hat in seiner Vorlage an den EuGH nämlich durchaus eine abweichende Haltung zur gängigen BFH-Rechtsprechung durchscheinen lassen.

Es könnte also noch dauern mit einem Urteil des Finanzgerichts und danach wäre immer noch die Berufung zum BFH möglich.
 

BasecapBoy

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Als Schausteller habe ich doch deutlich flexiblere Möglichkeiten! Ich bin auf kein festes Einzugsgebiet angewiesen, weil ich die Örtlichkeit wechsel. Heute in Hamburg nächste Woche in Berlin. Ich bin definitiv der Meinung das beide Einrichtungen das Bedürfnis nach "Spaß" befriedigen. Als temporäre Einrichtung habe ich zudem noch den Anreiz einer zeitlichen Verknappung, als ortsgebundene Einrichtung bin ich immer verfügbar und kann das Einzugsgebiet nicht wechseln. Ich sehe eher schon Vorteile für die Schausteller flexibel zu sein. Von dem geringeren Steuersätzen mal ganz abgesehen! Klar gibt es Platzgebühren etc. Ein Freizeitpark bezahlt zusätzlich aber auch noch die saisonal wechselnde Bepflanzung, die damit verbundenen Gartenarbeiten, Toiletten, Reinigung im Park, Shows, Paraden und wer weiß was noch alles mehr gegenüber einem Schausteller. Pauschalisieren möchte ich das hier wirklich nicht. Ist sicherlich ein schwieriges Thema.

Eine steuerliche Gleichbehandlung wäre für mein Rechtsverständnis aber definitiv gerecht!
 

davidbibo

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Das Phantasialand wird auch in Zukunft keine Clubkarten mehr anbieten und den Verkauf eingestellt lassen!
 

davidbibo

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Ja.
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Quelle:https://www.phantasialand.de/de/club/
 

Ralf61

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Inzwischen hat sich da wieder etwas geändert. Evtl. gab es dazu ja bei Facebook & Co. ein paar negative Kommentare zu viel :unsure: 😅.
Screenshot (5).jpg
 

Smarti

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Hallo zusammen,
laut einem Artikel einer wohl nicht ganz seriösen Quelle, soll Crazy Bats wieder mit VR fahren oder zumindest am Freitag mit VR gefahren sein .
Weiß da jemand etwas Genaueres zu? Stimmt das überhaupt?
Seit der Öffnung des Phantasialand mit Corona-Maßnahmen im Mai 2020 wurde „Crazy Bats“ mit Virtual-Reality-Zusatz jedoch nicht mehr angeboten.
„Die Crazy Bats halten Abstand und fahren vorerst ohne VR-Brille“, hieß es vom Phantasialand. Jetzt können Gäste des Freizeitparks bei Köln das Virtual-Reality-Abenteuer jedoch wieder erleben. Am Freitag, den 19. November 2021, fanden wieder Fahrt mit VR-Brille statt.
Ich bin nächstes Wochenende im Phantasialand und konnte Crazy Bats bisher noch nie mit VR fahren, daher würde es mich auf jeden Fall interessieren. Aber wenn es wegen Corona ausgesetzt wurde, ist jetzt doch sicher nicht der beste Zeitpunkt um damit wieder anzufangen, oder?
 

tpndc_thusie

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Also aus einigen Instagram Stories konnte ich heute heraus sehen, dass das stimmt. Anscheinend gibt es auch neue Brillen bzw. Brillenkonstrukt, welche etwas leichter sein soll. Wieso es jetzt zur Winter Saison wieder eingeführt wurde bzw. wie lange es jetzt mit VR in Betrieb bleibt weiß ich leider nicht. Aber Crazy Bats hat ja von jeher ein sehr gutes Desinfektionssystem für die Brillen.
 
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