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Es ist Saisonschluss, da enden so Verträge gerne mal. Da jetzt einen Zusammenhang zu dem aktuellen Prozess hinzudeuteln halte ich für gewagt.Ob das mit den aktuellen Ereignissen zusammenhängt oder sowieso so geplant war, darf sich jeder selbst ausmalen.
In den letzten Jahren wurden die Verträge mit ihm aber immer frühzeitig verlängert. Ich habe auch nichts hingedeutet, sondern lediglich gesagt es kann jeder selbst interpretieren wie er möchte.Es ist Saisonschluss, da enden so Verträge gerne mal. Da jetzt einen Zusammenhang zu dem aktuellen Prozess hinzudeuteln halte ich für gewagt.
Der 39-jährige Geschäftsführer muss darüber hinaus die unterschlagenen Sozialabgaben und Steuern im Rahmen einer Schadenswiedergutmachung – es soll sich laut Staatsanwaltschaft um insgesamt etwa 374.000 Euro handeln – in monatlichen Raten in Höhe von 2.000 Euro zurückzahlen.
Zumal nach meinem Wissen nicht Mal bei einer Privatinsolvenz diese Schulden erlassen werden - man möge mich hier Berichtigen.
Der zweite Verhandlungstag hatte mit der Aussage einer Mitarbeiterin des Schweinfurter Hauptzollamtes begonnen. Die Zeugin schilderte, wie der Fall ins Rollen gekommen war. So hatte es 2019 zunächst eine normale Prüfung des Freizeitparks gegeben. Während die Sichtung und Auswertung noch liefen, gab es im Mai 2020 eine Protestaktion mehrerer rumänischer Mitarbeiter, die damit auf ihre nicht sauberen Arbeitsverhältnisse aufmerksam machen wollten.
Dass der nicht vorbestrafte Angeklagte alles zugegeben habe, sei "von überragender Bedeutung", betonte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Sie wies auf eine "Überforderung des Angeklagten" als Geschäftsführer bei der Parkübernahme im Jahr 2017 ebenso hin wie auf das "schamlose Ausnutzen" der Sozialsysteme.
Es könnte also durchaus noch weitere Prozesse geben bzgl. der Rückzahlung.Als Auflage wies das Gericht den 39-Jährigen an, den verursachten Schaden "nach Kräften wieder gutzumachen". Ein erster Schritt ist eine monatliche Rückzahlung von 2100 Euro an die Krankenkasse und an die Agentur für Arbeit. Welche Summe wer genau bekommt, muss direkt mit den Kassen und der Arbeitsagentur geklärt werden. Wahrscheinlich streitet man dann wieder - vor dem Verwaltungsgericht.
Und die Zinssätze für solche Schulden werden nicht in Gerichtsverfahren festgelegt - wie nebenan jemand anmerkte: 6% pro Jahr aktuell, also keine gute Anlage.